Ablauf der Bindefrist des Bürgerentscheids: Resümee des
Vereins Bürgerbegehren Waldschlößchenbrücke e.V.
Einen Tag vor Ablauf der Bindefrist des Bürgerentscheids
hat der Verein Bürgerbegehren Waldschlößchenbrücke e.V. ein
Resümee über die zurückliegenden drei Jahre gezogen und in
fünf Punkten seine Forderungen zusammengefasst, wie dem
Instrument des Bürgerentscheids künftig besser Geltung
verschafft werden kann.
1. Die Herabsetzung des Quorums von 15 auf fünf Prozent
(20.000 statt 60.000 Unterschriften) ist rückgängig zu
machen, um die Ernsthaftigkeit dieses demokratischen
Mittels nicht in Frage zu stellen.
2. Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens sollte
künftig die Rechtsaufsichtsbehörde entscheiden und nicht,
wie bisher, der Stadtrat.
3. Im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids mahnt der
Verein die Klagemöglichkeit für die drei Verantwortlichen
bei Umsetzungsproblemen ein.
4. Die derzeitige Bindefrist von drei Jahren steht dem
Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der
Gemeinde entgegen. Bei einer fünfjährigen Bindungsfrist
wäre, insbesondere bei großen Bauvorhaben, eine
Verzögerungstaktik der Unterlegenen durch Gerichtsverfahren
weit weniger erfolgversprechend.
5. In allen Fragen, die die Umsetzung des Bürgerentscheids
betreffen, muss die Stadtverwaltung die Möglichkeit haben,
ohne Befassung des Stadtrats die notwendigen Entscheidungen
zu treffen. Die Vergabe von Bauleistungen darf nicht von
taktischen Überlegungen abhängig gemacht werden.
Bisher ist kein Beispiel bekannt, wo die Umsetzung eines
Bürgerentscheids so undemokratisch gelaufen ist wie in
Dresden. Angesichts des noch immer währenden Brückenstreits
sollten deshalb Lehren für die Gemeindeordnungsvorschriften
zu künftigen Bürgerentscheiden gezogen werden, so der
Vereinsvorstand. |