Die Brückengegner nach dem Urteil des
Verwaltungsgerichts Dresden
3.04.2009
Dr. Hans-Joachim Brauns
Ein Tunnel unter der Elbe ist anstelle der
Waldschlößchenbrücke nicht genehmigungsfähig, weil er in
die Umwelt erheblich stärker eingreift als die Brücke. Auch
diese klare Aussage in dem Urteil des Verwaltungsgerichts
Dresden vom 30.10.2008, dessen Gründe nunmehr vorliegen,
wollen die Brückengegner nicht wahrhaben. Dabei stützen sie
sich auf die These, nach dem Tunnelbau werde die Natur ja
vollständig wieder hergestellt, während die Brücke sie auf
Dauer schädige. Dem ist das Verwaltungsgericht unter
ausdrücklicher Bezugnahme auf die Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichts - zu Recht - entgegengetreten.
Sinn des Schutzes bedrohter Flora und Fauna ist es doch
gerade, sie zu erhalten. Jede Zerstörung des Lebensraumes
ist zunächst eine vollständige Beseitigung bedrohter Flora
und Fauna an diesem Ort. Wäre er der letzte Lebensraum,
wäre die bedrohte Flora und Fauna verschwunden, und zwar
auf Dauer, auch wenn der Lebensraum äußerlich später
wiedererstünde. Die Argumentation der Brückengegner ist
deshalb eine Perversion ihres eigenen
Umweltschutzgedankenguts.
Die Waldschlößchenbrücke beeinträchtigt demgegenüber die
Flora und Fauna während Bau und Betrieb nur unterhalb der
Erheblichkeitsschwelle; diese Einschätzung bestätigt das
Verwaltungsgericht.
Der Tunnel ist deshalb vom Tisch. Damit fehlt es an der
Alternative, die die Brückengegner der UNESCO vorgegaukelt
haben. Zugleich ist dies aber auch ein weiterer Umstand,
der für die UNESCO Veranlassung sein kann umzudenken. Und
dass die UNESCO umdenken kann, hat sie ja bewiesen. Niemand
weiß das besser als die Brückengegner, die die UNESCO
erfolgreich zum Umdenken in Bezug auf die
Welterbeverträglichkeit der Waldschlößchenbrücke gebracht
haben.
Wie es scheint, fürchten die Brückengegner aber ein
erneutes Umdenken der UNESCO wie der Teufel das Weihwasser.
Sie sind zwischenzeitlich in ihrer Gedankenwelt so
versponnen, dass sie ein Umdenken schon als bloße
Möglichkeit völlig ausblenden, ja schlicht für - im
wahrsten Sinne des Wortes - undenkbar halten.
Hinzu kommt: Die rechtsstaatlichen Mittel, die
Waldschlößchenbrücke zu verhindern, sind erschöpft. Dies
gilt jedenfalls bis zur Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees
Ende Juni dieses Jahres. Die Brückengegner können gegen das
Urteil des Verwaltungsgerichts aber noch Berufung einlegen,
über die schon aus verfahrenstechnischen Gründen sicher
nicht vor der Sitzung des Welterbekomitees entschieden
wird. Politisch wäre die Berufungseinlegung eine
nachvollziehbare Strategie, um der UNESCO zu zeigen: „Es
ist noch nichts endgültig entschieden.“ Das wiederum macht
nur Sinn, wenn die Brückengegner im gleichen Atemzug von
der UNESCO fordern: „Lasst uns auf der Welterbeliste, bis
endgültig entschieden ist.“ Es wird also genau dasselbe
geschehen wie im vergangenen Jahr. Auch da stand bis kurz
vor der Sitzung des Welterbekomitees so gut wie fest, dass
der Welterbestatus aberkannt wird.
Irgendwann aber wird solches lächerlich. Es wäre deshalb
das Beste für unsere Stadt, die Gegner gäben endlich Ruhe
und unterstützten unsere Oberbürgermeisterin in ihrem
Bemühen, die UNESCO zum Umdenken zu bewegen. Man soll die
Hoffnung nicht aufgeben …
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