Bürgerbegehren zum Tunnel täuscht die Dresdner
Bürgerschaft
Regierungspräsident regt umfassende, sachlich korrekte
Information der Bürger durch die Landeshauptstadt an
11.02.2008
In einem Schreiben an den amtierenden Dresdner
Oberbürgermeister Dr. Vogel hat Regierungspräsident Dr.
Hasenpflug angeregt, dass sich die Landeshauptstadt Dresden
kurzfristig mit einer sachgerechten Information über die so
genannte Tunnelalternative zur Waldschlößchenbrücke an die
Einwohnerschaft wendet.
Auslöser dieses Schreibens sind - neben der Frage, ob zum
gegenwärtigen Zeitpunkt Unterschriften gegen die Umsetzung
des Bürgerentscheides 2005 zur Waldschlößchenbrücke
gesammelt werden dürfen - grundlegende Bedenken des
Regierungspräsidenten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des
augenblicklich laufenden Bürgerbegehrens „Welterbe erhalten
durch Elbtunnel am Waldschlößchen“. „Dem Bürgerbegehren
fehlt in seiner augenblicklichen Fassung die erforderliche
wahrheitsgemäße Begründung und der solide
Kostendeckungsvorschlag“, begründet der Regierungspräsident
seine Ablehnung des laufenden Bürgerbegehrens. „Die
Dresdner Bürger werden mit den Unterlagen des
Bürgerbegehrens getäuscht. Dem vorzubeugen ist die Stadt
gehalten.“
So geht weder aus der Fragestellung noch aus der Begründung
des Bürgerbegehrens hervor, dass dem Bau eines Tunnels
anstelle der bereits begonnenen Brücke eine mehrjährige
Unterbrechung des Baugeschehens vorausgehen wird, da für
einen Tunnel in jedem Falle ein neues
Planfeststellungsverfahren vorzubereiten und durchzuführen
ist. Der Ausgang dieses Verfahrens ist dabei völlig offen.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Untertunnelung der
Elbe am Waldschlößchen aus sachlichen oder rechtlichen
Gründen undurchführbar ist. Weiter entspricht es nicht den
Tatsachen, dass – wie im Begründungstext des
Bürgerbegehrens behauptet - im Planfeststellungsverfahren
zum Verkehrszug Waldschlößchenbrücke die Realisierbarkeit
der Tunnelalternative belegt worden sei.
Die bislang von der Landeshauptstadt Dresden beauftragten
Gutachten zu Bau- und Folgekosten kommen zu dem Schluss,
dass die reinen Tunnelbaukosten selbst im günstigsten Fall
um wenigstens 29 Millionen Euro über den Baukosten eines
Verkehrszuges mit Brücke liegen. Dagegen stellt der die
Sachlage verschleiernde Kostendeckungsvorschlag des
Bürgerbegehrens lediglich einen Mehrkostenrahmen von 2 bis
29 Millionen Euro in Aussicht. Dabei ist auch die
Förderfähigkeit des Tunnelbauwerkes an Stelle ein Brücke
überhaupt erst neu zu prüfen, unter anderem weil ein Tunnel
– anders als eben eine Brücke – für Radfahrer und Fußgänger
nicht nutzbar ist und die Verknüpfungsmöglichkeiten für den
ÖPNV bislang ungeklärt sind.
„Das Bürgerbegehren zum Tunnel am Waldschlößchen in der
jetzt laufenden Form ist rechtswidrig. Es wird mit der
vorgelegten Fragestellung keinen Bürgerentscheid geben
können. Wer ein Votum der Bürger möchte, muss die Bürger
über die Umstände und Folgen seiner Vorhaben wahrheitsgemäß
informieren. Das verlangt der Anstand ebenso wie die
Kommunalordnung“, begründet Regierungspräsident Dr.
Hasenpflug abschließend die Stellungnahme seines Hauses. |