Klagen gegen Dresdner Waldschlößchenbrücke ohne Erfolg
16.12.2011
Die Berufungen von drei Naturschutzverbänden gegen die
Waldschlößchenbrücke in Dresden sind erfolglos geblieben.
Mit heute verkündetem Urteil vom 15. Dezember 2011 - 5 A
195/09 - hat der 5. Senat des Sächsischen
Oberverwaltungsgerichts ihre Berufungen gegen das
klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom
30. Oktober 2008 – 3 K 923/04 – zurückgewiesen. Zugleich
hat der 5. Senat die Revision an das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wegen grundsätzlicher
Bedeutung einer Reihe vom im Verfahren angesprochenen
Fragen zugelassen.
Gegenstand des
Berufungsverfahrens waren die Planfeststellungsbeschlüsse
des Freistaates Sachsen, durch welche die Errichtung der
Waldschlößchenbrücke genehmigt wurde. Dem
Berufungsverfahren lagen rund 8500 Seiten Gerichtsakten zu
Grunde. Daneben waren rund 50 Behördenakten Gegenstand des
Verfahrens. In 9 Verhandlungstagen hat der Senat 16
Sachverständige und Zeugen, insbesondere zu Fragen des
Natur- und Artenschutzes sowie einer Tunnelalternative,
angehört.
Der Senat war der Auffassung, dass die von
den Klägern vorgebrachten Einwände gegen die
Planfeststellungsbeschlüsse nicht durchgreifen. Auch sah er
weder Veranlassung zu weiteren Beweiserhebungen, noch zu
einer Vorlage einzelner naturschutzrechtlicher Fragen an
den Europäischen Gerichtshof, wie es von den Klägern
angeregt worden war.
Die schriftlichen Urteilsgründe
liegen noch nicht vor. Aufgrund des sehr umfangreichen
Prozessstoffes werden einige Wochen für die vollständige
Abfassung des Urteils benötigt.
Nach Zustellung des
vollständigen Urteils kann binnen einen Monats Revision
beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden.
Peter Kober - Pressesprecher –
Sächsisches Oberverwaltungsgericht Pressemitteilung:
"Klagen gegen Dresdner Waldschlößchenbrücke ohne Erfolg"
(PDF, 50 kB) |