Regierungspräsidium stellt Aussagen der
Tunnelinitiative zur Planfeststellung Waldschlößchenbrücke
richtig
Tunnelentwürfe sind keine genehmigungsreifen Planungen
In der Veröffentlichung „Der Elbtunnel verbindet
Dresden“ des Vereins Bürgerbegehren Tunnelalternative am
Waldschlößchen e.V. wird behauptet, der vom
Regierungspräsidium Dresden (RP) 2004 erlassene
Planfeststellungsbeschluss zum Verkehrszug
Waldschlößchenbrücke (WSB) in Dresden umfasse die
vollendete Planung eines alternativen Tunnelprojektes am
Waldschlößchen, die zudem vom RP als die bessere Lösung
gegenüber einer Brücke an gleicher Stelle bewertet worden
sei.
Diese Behauptung hat mit der Wahrheit nichts zu tun.
Im Rahmen der Planfeststellung hatte das RP die Pflicht zu
prüfen, ob die mit dem Verkehrszug WSB angestrebten
Planungsziele auch mit einer alternativen Elbquerung als
Tunnel an gleicher Stelle zu erreichen waren. Eine solche
Prüfung umfasst die Abwägung aller mit den jeweiligen
Alternativen verbundenen Vor- und Nachteile. Für eine
Tunnellösung spricht der Umstand, dass mit ihm am Standort
Waldschlößchen geringere Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes verbunden sind. Auch hinsichtlich der
Umweltverträglichkeit könnte ein Tunnel im Endzustand vor
allem durch geringeren Verkehrslärm Vorteile aufweisen.
Im Planfeststellungsbeschluss werden aber auch – anders als
im Infoblatt der Bürgerinitiative - die mit einem Tunnel
verbundenen Nachteile betrachtet. Im Ergebnis der Abwägung
der Vor- und Nachteile wird einer Brückenlösung am
Waldschlößchen der Vorzug gegeben.
Als Nachteile der Tunnellösung sind im
Planfeststellungsbeschluss benannt:
- Der Tunnel benachteiligt ökologische
Verkehrsformen, da er für Fußgänger und Radfahrer aus
Sicherheitsgründen nicht benutzbar sein wird.
- Für den Volltunnel ist bislang keine
befriedigende Lösung hinsichtlich der Verknüpfung mit dem
öffentlichen Personennahverkehr auf der Bautzener Straße
gefunden.
- Das Tunnelbauwerk stellt – anders als
die Brücke - einen erheblichen dauerhaften Eingriff in
das örtliche Grundwasserregime dar und bedingt im
Bauablauf deutlich größere Veränderungen in die Elbauen
als sie der gegenwärtig laufende Brückenbau erforderlich
macht.
- Der Volltunnel macht Notausstiege und
oberirdische Abluftbauwerke mit nachteiliger
städtebaulicher Wirkung erforderlich.
- Die Kosten für die Tunnellösung liegen
um mindestens 25 Prozent über denen des Brückenbauwerkes;
auch dauerhaft aufzubringende Betriebs- und
Wartungskosten für den Tunnel liegen über denen der
Brücke.
Der Verein „Bürgerbegehren Tunnelalternative am
Waldschlößchen e.V.“ behauptet in seinem Infoblatt weiter,
dass die Planung eines Volltunnels durch die
Landeshauptstadt Dresden – nach entsprechender Aufforderung
durch das RP - seit Dezember 2003 abgeschlossen sei.
Auch das trifft in keiner Weise zu.
Die bislang vorliegenden Tunnelentwürfe stellen lediglich
Studien dar, die von einer genehmigungsreifen Planung weit
entfernt sind. Diese Entwürfe geben keinerlei Sicherheit
für den erfolgreichen Verlauf eines
Planfeststellungsverfahrens für einen Volltunnel am
Waldschlößchen.
Eine Volltunnellösung am Waldschlößchen bedarf einer
weitgehend kompletten Neuplanung und einer anschließenden
neuen Planfeststellung. Das würde bedeuten, dass der
bislang betriebene Planungsaufwand abzuschreiben wäre und
mehrjährige Planungs- und Planfeststellungsfristen
verstreichen, bis eventuell Baurecht für einen Tunnel
hergestellt werden könnte. Der in Aussicht gestellte
Verzicht einiger Umweltverbände auf anschließende Klagen
schließt Verwaltungsgerichtsverfahren Dritter gegen die
Planfeststellung eines Tunnels nicht aus, so dass weitere,
durch Gerichtsprozesse verursachte jahrelange Verzögerungen
bis zu einem Baubeginn
folgen können.
„In seinem Infoblatt ist der Verein „Bürgerbegehren
Tunnelalternative am Waldschlößchen e.V.“ bemüht, die
Probleme einer Tunnellösung am Waldschlößchen zu
verharmlosen. Die Planfeststellung des Regierungspräsidiums
Dresden zum Verkehrszug Waldschlößchenbrücke lässt sich für
diese Zwecke aber nicht missbrauchen“, stellt
Regierungspräsident Dr. Henry Hasenpflug in einer
abschließenden Bewertung fest.
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Regierungspräsidium Dresden Pressemitteilung 05/2008 (PDF,
21 kB) |