Stellungnahme zur Option eines Elbtunnels am Standort
Waldschlösschen
von Dr. W. Pschenitzka, Fachplaner für Bauwerksplanung
1. Vorbemerkungen
Selbstverständlich ist eine Lösung für die Elbquerung am
Waldsschlösschen als Elbtunnel grundsätzlich technisch
machbar. Im Vergleich zu einer Brückenlösung sind aber
folgende Gesichtspunkte zu bedenken:
a) Welche Unterschiede bestehen hinsichtlich der
betrieblichen und verkehrlichen Randbedingungen
(Nutzungseinschränkungen, Verkehrsverbindungen)?
b)Welche Kostendifferenzen treten zwischen den Lösungen als
Brücke oder als Elbtunnel auf?
c) Wie sind die Kostendifferenzen zu schultern
(Finanzierungszusagen)?
d) Welche Zeitverzögerungen treten auf, wenn nicht die
planfestgestellte, ausführungsreife Brückenlösung
realisiert wird, und ist der Mehrzeitbedarf vertretbar?
Diese Fragen sollten in aller Sachlichkeit beantwortet
werden, unabhängig von Durchsetzungs-, Verhinderungs-,
Planungs- und Baubeauftragungsinteressen. Im Bemühen um
solche gebotene Objektivität möchte ich nachfolgend –
nunmehr als Rentner wenig befangen – Position beziehen.
Aus meiner Sicht wäre die Lösung als Elbtunnel eine
neutrale Lösung, weil sie weitgehend nach der Baumaßnahme
im Unsichtbaren bleibt, natürlich deshalb die verbliebene
Naturbelassenheit der Landschaft und die Sichtbeziehungen
nicht beeinträchtigt. In der erheblich vom Menschen
geprägten Stadtlandschaft – und genau hierfür wurde den
Dresdner Elbauen der Weltkulturerbestatus verliehen! –
müsste es aber auch möglich sein, in dieser
fortschreitenden Prägung durch ein vorbildliches sichtbares
Bauwerk den Stand der Ingenieurbautechnik unserer Zeit und
die Fähigkeiten unserer Architekten und Ingenieure deutlich
zu machen. Ich bedauere, dass man mit einem Elbtunnel auf
diese Chance und auch auf die Schaffung neuer
Blickbeziehungen durch eine attraktive Brücke verzichten
will. Der Wertung einer Brücke a priori als
Landschaftsschändung kann ich nicht zustimmen.
Leider scheint eine gute Brücke trotz des hohen Einsatzes
von 27 Ingenieur- und Architektenteams im Wettbewerb, trotz
des mit der Wettbewerbsdurchführung verbundenen
Verwaltungsaufwands und trotz der Berufung von 46 Juroren
und internationaler Beteiligung in der Wettbewerbsjury mit
dem Küren des auszuführenden Siegerentwurfs nicht erreicht
worden zu sein. Dieser Meinung schließe ich mich an, obwohl
ich einräume, dass man sich über Gestaltungsfragen
trefflich streiten kann. Ich bedauere, dass über andere
durchaus strittige Baulösungen in der Stadt ein Disput zum
Erreichen eines Optimums nicht entbrannt ist, die
Waldschlösschenbrücke aber zum Spielball divergierender
Gruppeninteressen wurde. Die Diffamierung der
Wettbewerbssiegerlösung in der Öffentlichkeit als
„dilettantisches Monstrum“ möchte nicht hinnehmen. Die
„0hrfeige“ für die Jury wegen einer solchen
Fehlentscheidung wird mit Nehmerqualitäten erstaunlich
leicht weggesteckt. Mir hätte sie an Stelle der Herren Just
und Kaiser, die in die Jury berufen waren und sicher
mitgesprochen haben, zumindest die Sprache verschlagen.
2. Technischer Stand von Elbtunnelplanung und
zugehörigen Kostenermittlungen
Für die Elbbrückenplanung liegen baureife
Ausführungsunterlagen vor. Den auf der Grundlage dieser
ausgereiften Vorbereitungsunterlagen von den Planern
erstellten Kostenberechnungen sind von den Baufirmen für
die geplanten Bauleistungen über die Ausschreibung
Preisangebote gegengesetzt worden.
Für die Elbtunnellösung liegen Planungsansätze und
Beurteilungen verschiedener und unterschiedlich
beauftragter bzw. zur Arbeit motivierter Ingenieure vor:
EIBS, ILF, Dr. Heinze, BUNG. Die Aussage zum erreichten
Planungsstand in der Homepage des Vereins „Bürgerbegehren
Tunnelalternative am Walsschlösschen e.V.“ vom 25.1.08 zur
Machbarkeit, es läge seit 2003 ein planfeststellungsfähiges
Tunnelprojekt in den Schubladen, ist falsch und zeugt von
der Inkompetenz der dies Aussagenden. Tatsächlich handelt
es sich bei den vorliegenden Untersuchungen um nicht über
Studien hinausgehende Unterlagen mit Kostenschätzungen, die
gegenüber dem erreichten Reifegrad der Brückenplanungen in
Inhalt, Umfang und Aussagekraft höchstens 10 % ausmachen
und von der Planfeststellungsreife noch weit entfernt sind.
Die Planungen wären noch mit hohem Aufwand zu detaillieren
und darauf Kostenberechnungen aufzubauen. Wesentliche
Abstimmungen und erforderliche spezialplanerische
Leistungen, die über die Machbarkeit entscheiden können,
auf jeden Fall aber den Bauaufwand und damit die Kosten
deutlich beeinflussen werden – wie z.B. zu den Bauzuständen
mit der vorgesehenen Elbverdrückung, Hydrologisches
Gutachten, Sicherheitsanalysen, Umwelt- und
Schadstoffgutachten – stehen noch aus. Erst nach Vorliegen
detaillierter Planungen können die Vorbereitungen zu
erforderlichen Leitungsumverlegungen,
Grundstücksinanspruchnahme, Gebäudeabriss und Ausgleich von
Betroffenheiten in Angriff genommen werden.
Verbindliche Kostenaussagen im Planungsstadium von Studien
zuzusagen, disqualifiziert den Planer als seriösen Partner.
Üblich sind auf der Grundlage von Variantenvergleichen
Kostenschätzunegn Ein Kostenvergleich auf sehr
unterschiedlchem Planungsniveau – wie hier für Brücke auf
Entwurfs- und Ausführungsunterlagen, für Tunnel auf Studien
–erweist sich als schwierig, weil die für die Brücke
erkannten kostenrelevanten Details für den Tunnel noch
nicht erkannt und berücksichtigt werden konnten. Selbst
gegenüber Kostenberechnungen des Planers auf der Basis der
Entwurfs- und Ausführungsunterlagen treten als Folge des
ruinösen Preiswettbewerbs der Bauausführenden deutliche
Minderpreise in den Angeboten der Bieter auf. Die
endgültigen Kosten der Bauausführung übertreffen dann durch
die Nachträge der Baufirmen wieder die Angebotspreise,
manchmal auch die Kostenberechnungen des Planers. Besonders
bei Tunnelbaumaßnahmen ist dies durch nichterkannte –
teilweise bei vertretbarem Erkundungsaufwand auch nicht
erkennbare - Schwierigkeiten im Bauuntergrund sehr
augenfällig – siehe auch City- Tunnel Leipzig. Gegenüber
Kostenaussagen im Planungsstadium von Studien ist Skepsis
angesagt, besonders wenn dabei von Planern oder
Auftragebern zielgerichtete Interessen vertreten werden.
Bestenfalls sind Tendenzen von Minder- und Mehrkosten im
Vergleich von Lösungen und eine Groborientierung zur
Kostensumme ernst zu nehmen – mehr nicht!
Im positiven Sinn sind diesbezüglich die Kostenauussagen
von EIBS und BUNG zu werten, da sie amtlicherseits mit der
Zielstellung hoher Seriosität und Belastbarkeit beauftragt
wurden (siehe Punkt 14).
Leider wurde von der Auftraggeberseite seinerzeit
(Just/Kaiser) versäumt, rechtzeitig und zeitlich parallel
zur Brückenplanung auch eine Elbtunnelplanung zu
beauftragen, die heute einen verbindlichen Kostenvergleich
auf gleichem Planungsniveau zuließe.
3. Besonderheiten der Elbquerung am Dresdner
Waldschlösschen in Bezug auf vergleichbare Lösungen
- Die Elbquerung liegt im Stadtstraßennetz und muss
deshalb die beabsichtigten Verkehrsverbindungen zu den
kreuzenden Straßen realisieren (abzweigende Rampen
bzw. Rampentunnel)
- Die Elbquerung soll gemäß den Priorität des Dresdner
Verkehrskonzepts allen Verkehrsarten dienen.
- Auf Altstädter Seite soll die neue Elbquerung – dem
beabsichtigten Sadtverkehrscharakter entsprechend – keine
einen Stadtdurchgangsverkehr provozierende Direktverbindung
zu Bundesfernstraßen herstellen, sondern den Verkehr aus
den kreuzenden Hauptstraßen bündeln bzw. ihn in sie
verteilen (Käthe- Kollwitz- Ufer, Pfotenhauerstr.,
Blasewitzer/Gerokstr., Pillnitzer/Borsbergstr.,
Stübelallee).
- Unter der Waldschlösschenstr. ist auch die
Elbbrückentrasse als Tunnel zu führen. Dies war Bedingung
der Denkmalspflege für die Realisierung der Elbbrücke,
aufgemacht bereits im Brückenworkshop 1996.Die
Brückenlösung wurde mehrfach mit der Denkmalspflege
abgestimmt.
- Für die Elbtunnellösung kommt nur eine möglichst flach
unter der Elbe liegende und deshalb in offener Bauweise zu
errichtende Tunnelkonstruktion in Betracht
- Ver – und Entsorgungsleitungen im Baubereich müssen
beachtet werden. Änderungsaufwand an ihnen muss technisch
bearbeitet und kostenmäßg erfasst werden.
- Die Elbauen sollen möglichst keine Veränderungen
erfahren. Bauzeiliche Eingriffe sind zu minimieren und
rückgängig zu machen.
- Der Bestand an Baulichkeiten und Stadtgrün soll möglichst
unangetastet bleiben.
- Alle Betroffenheiten (Lärm. Abgase) sind unter
Berücksichtigung des akzeptierten Mehrverkehrs durch
Verkehrsbündelung auf der elbquerenden Trasse (dafür
Verkehrsminderung im Nebenstraßennetz) zu minimieren.
Als Vergleichsobjekt bietet sich eine in letzter Zeit
ausgeführte Weserquerung in Gestalt des Wesertunnels
zwischen Bremen und Bremerhaven im Zuge der B 437 an.
Allerdings – und das ist für die Vergleichbarkeit leider
einschränkend zu beachten -handelt es sich hier um einen
außerstädtischen Tunnel mit dominanter Hauptrichtung,
gebaut in bergmännischer (geschlossener) Bauweise, 40 m
tief unter dem Fluss, ausschließlich dem Fahrverkehr
dienend, also den vorgenannten Bedingungen eines Dresdner
Elbtunnels wenig entsprechend.
Dennoch wird nachfolgend gelegentlich auf ihn verwiesen.
Weiterhin sind mir aus der Fachliteratur bekannt und wurden
zum eventuellen Vergleich ausgewertet:
- Alter Elbtunnel in Hamburg
- Neuer Elbtunnel Hamburg, im Zuge der Autobahn A7
- Rheintunnel Düsseldorf
- Neckartunnel Heidelberg ( noch in Diskussion)
- Maintunnel Frankfurt, S-Bahn (noch in Diskussion)
- Donautunnel Wien, Autobahn (noch in Diskussion)
Vergleichsansätze für die Dresdner Verhältnisse ergaben
sich aus der Literaturrecherche kaum.
4. Tunnelplaner und ihre Erfahrungen
Seitens der Tunnelbefürworter werden immer wieder die
Erfahrungen des Ingenieurbüros ILF als Unterstützung der
von ILF vorgelegten Studie und ihrer Beratung durch ILF
angeführt (u.a. Planer des Rennsteigtunnels im Zuge der
Thüringen- Autobahn). Hierzu muss angemerkt werden, dass
ILF zweifelsfrei ein versierter Planer für den
bergmännischen Tunnelbau ist, nicht aber für den hier
relevanten Tunnelbau in offener Bauweise durch einen
Flusslauf, und dass deshalb ein Erfahrungsübertrag nur sehr
beschränkt möglich ist. Andere Ingenieurbüros – sogar
sächsische – können mit zutreffenderen Erfahrungen
auftreten. Das Dresdner Ingenieurbüro EIBS z.B. hat seine
Fachkompetenz für einen Tunnelbau in offener Bauweise unter
hydrologisch schwierigen Bedingungen mit dem kürzlich dem
Verkehr übergebenen B 93- Tunnel in Zwickau aktuell unter
Beweis gestellt.
5. Geometrische Forderungen an einen Elbtunnel und
ihre Auswirkungen auf die technische Gesamtlösung der
Trasse
Als sehr wesentlich erweist sich der Zusammenhang
zwischen geforderter Tunnelüberdeckung unter der Elbsohle
und den Gefälle-/Steigungsverhältnissen des Haupttunnels
und der Nebentunnel. Für das Maß der Tunnelüberdeckung in
Elbmitte gibt das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) mit
Schreiben vom 31.3.06 vor: 3,50 m, darin eingeschlossen
Ankerwurf und Reserve für Sohlerosion. Damit sind die
Tunnelstudien- Untersuchungen von EIBS von 10/03
(Überdeckung 1,8 m) und die von 12/06 mit einem
Überdeckungsmaß von 1,5 m unzutreffend, nur die mit
Überdeckung von 3,5 m ist zutreffend.
Für die Tunnellängsschnitte gelten als Grenzwerte von
Neigung/Gefälle nach der aktuellen Fassung der
Tunnelrichtlinie RAB-T 2006: Im Tunnel ab einer Länge von
400 m gilt ein Richtwert von 3 % mit der Bedingung einer
durchzuführenden Risikoanalyse bezüglich zusätzlicher
und/oder verstärkender Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit, des weiteren ein Grenzwert von 5 %.
Für den Elbtunnel mit Überdeckung von 3,5 m und
Grenzgefälle von 5 % ergibt sich eine Ausführbarkeit bei
Mehrlängen der Rampen gegenüber der Brückenlösung: für die
Rampe der Bautzner Str. nach Osten bis deutlich bis nach
der Einmündung der Angelikastr., für die Rampe zur Bautzner
Str. nach Westen bis nach Einmündung der Jägerstr., einen
zusätzlichen Gebäudeabriss verlangend. Durch die Einhaltung
der geforderten Tunnelüberdeckung und des Grenzwertes für
das Tunnelgefälle ergeben sich auf der rechten Elbseite
also wesentliche Verlängerungen der Anschlussrampen mit
verkehrlichen Negativkonsequenzen. Bei Ausschöpfung des
Tunnelhöchstgefälles nach Süden hin können ähnliche
Negativkonsequenzen auf der linken Elbseite vermieden
werden.
Deutlich negativer würden die Konsequenzen bei Einhalteung
des Richtgefälles von 3 % aussehen: Tunnelrampe Nord bis
zur Marienallee, Tunnelrampe Süd bis über die
Pfotenhauerstr., Tunnelrampe Bautzner Str. Ost bis über die
Fischhausstr., Tunnelrampe Bautzner Str. West bis zur
Stolpener Str., mit Abrisserfordernis für zehn weitere
wertvolle Gebäude.
Nur die Elbtunnellösung unter Ausnutzung des
Maximalgefälles der einschlägigen Richtlinie (5 %)
erscheint akzeptabel und weiterverfolgbar. Umso ernster ist
aber die Forderung der RAB-T nach einer Risikoanalyse mit
Fixierung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu nehmen, für
die auch der Kostenaufwand zu beachten ist.
6. Veränderte Rampen- und Abzweiggestaltungen beim
Elbtunnel
Die in Brückenprojekt vorgesehenen Rampen- und
Anbindungsgestaltungen stellen die optimalen Lösungen dar,
auch wenn sie bei Weiterverfolgen des Elbtunnelprojekts –
wie vorgenannt – verlängert und verschoben werden müssten.
Andere von der Bürgerinitiative angedacht Formen – wie
parkhausähnliche Kreisrampen oder unterirdische
Kreisverkehre – sind aus Verkehrssicherheitsgründen zu
verwerfen. Aus gleicher Richtung kommende Vorstellungen von
Rampen in die Radeberger Str. hinein dürften wegen
entstehender Mehrbetroffenheiten unakzeptabel sein.
7. Tunnelquerschnitt
Gelegentliche Beschimpfungen der vierstreifigen
Brückenlösung (2 Fahrstreifen je Fahrtrichtung) als
Stadtautobahn entbehren jeden technischen Sachverstands.
Auch im Dresdner Verkehrskonzept ist für den Ausbau
städtischer Hauptverkehrsstraßen die Vierstreifigkeit
vorgesehen.
Aus ökonomischen Gründen und wegen der technischen
Einfachheit wurden in den bisherigen Studien stets
zweizellige Rechteckquerschnitte - jede Richtungsfahrbahn
in einer Zelle - vorgesehen, Gesamtbreite der
Stahlbetonröhre rd 20 m, Konstruktionshöhe rd. 6 m. Erhöhte
Geometrieanforderungen und Abweichungen vom
Regelquerschnitt (z.B. mit Nothaltebuchten) werden sich aus
den noch ausstehenden Sicherheitskonzepten ergeben. Auch
wenn sich die Vierstreifigkeit des Tunnelquerschnitts nicht
zwangsweise aus den verkehrsprognostischen Zahlen ergeben
sollte, dürften Richtungsfahrbahnen mit nur einem
Fahrstreifen aus Gründen der Betriebs- und
Verkehrssicherheit unakzeptabel sein.
Alternativ wurde von EIBS in den Studien- Unterlagen von
10/03 auch ein Querschnitt aus zwei richtungsweise
getrennten Rechteckelementen mit zwischenliegender
Sicherheitsschleuse dargestellt, Gesamtbreite rd. 31 m.
Dieser geteilte Querschnitt würde der vorgesehenen Bauweise
nicht entgegenkommen und wäre in den Bereichen der
Waldschlösschenstr. und der Stauffenbergallee geometrisch
nicht unterzubringen. Forderungen des Sicherheitskonzeptes
nach dieser oder einer ähnlichen Querschnittsgestaltung
(z.B. Fluchttunnel) könnten die Elbtunnellösung nicht nur
erheblich verteuern, sondern ihre Machbarkeit im
verfügbaren Bauraum grundsätzlich in Frage stellen.
8. Tunnelnutzung
Aus den Querschnittsdarstellungen geht hervor, dass
entgegen den Prioritäten des Dresdner Verkehrskonzeptes
eine Nutzung durch Fußgänger, Radfahrer und
Behindertenfahrzeuge nicht vorgesehen ist. Dies schließt
sich auch infolge der Lärm- und Schadstoffbelastungen aus
Fahrverkehr im geschlossenen Tunnelraum aus. Eine
gesonderte Tunnelröhre für die vorgenannt ausgeschlossenen
Verkehre zwischen den beidseitigen Elbradwegen dürfte nicht
annehmbar sein. Ebenso dürfte der Aufwand für eine
gesonderte Fuß-/Radwegbrücke über die Elbe, auch wenn sie
filigran gestaltet werden könnte, kaum erwägenswert sein.
Bleibt die eventuelle Zusage einer Fährverbindung über die
Elbe am Waldschlösschen. Ich erinnere in diesem
Zusammenhang an die Proteste der grünen Radfahrer bei
Eröffnung der Hochstraße „Verlängerung Nossener Brücke“,
weil sie für den Radverkehr ausgeschlossen ist. Ein
vehementer Protest, obwohl hier dem Radverkehr die
Nullebene ohne unüberbrückbares Hindernis zur Verfügung
steht.
Bezüglich der Tunnelnutzung für den Individualverkehr kann
der Elbtunnel der Elbbrücke nicht gleichgesetzt werden
9. Verknüpfung des Öffentlichen Nahverkehrs an der
Bautzner Str.
Die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) wollen eine neue
Buslinie im Zuge der Brückentrasse. Dazu erscheint eine
Haltestelle im Zuge der Trasse im Bereich der Bautzner Str.
zur Verknüpfung mit Straßenbahn und Bussen in der Nullebene
der Bautzner Str. erforderlich, wie im Brückenprojekt im
Bereich des Neustädter Widerlagers vorgesehen. Eine
Bushaltestelle im Tunnel muss aber wegen der
Schadstoffbelastungen im Haltestellenbereich ausgeschlossen
werden. Diese Erkenntnis stützt sich auf wegen der
Schadstoffbelastungen erfolglose Bemühungen im Rahmen
zurückliegender Planungen, eine Haltestelle am Tunnelmund
unterzubringen.
Auch bezüglich der Nutzung durch Öffentliche Verkehrsmittel
steht die Elbtunnellösung der Elbbrückenlösung nach.
10. Tunnel im Grundwasser und im Hochwasser
Der Elbtunnel steht im Flußbereich im Grundwasser, über
weite Strecken darüber hinaus bei Hochwasser im Elbwasser.
Auftriebsicherheit ist nachzuweisen und bautechnisch zu
garantieren. In Bereichen geringer Überschüttungen ist dies
z. B. durch Zugverankerungen der Bodenplatte im Untergrund
(zusätzlicher Aufwand) zu erreichen. Eine ausreichende
Aufschüttung auf der Tunneldecke, diesen Aufwand zu
vermeiden, würde vor dem rechtselbischen Hang eine unschöne
örtliche Veränderung der Elbauensituation und eine
partielle Behinderung für den Hochwasserabfluss. bringen.
Auf der Altstädter Seite sind Tunnelkopf und Rampen
gegenüber dem Bemessungshochwasser August 2002 gegen
Wassereinlauf bautechnisch zu sichern, so dass nur bei
Extremhochwasser die Notwendigkeit einer Tunnelflutung mit
hohem Wiederherrichtungsaufwand besteht.
An allen Tunnelrampenenden sind leistungsfähige
Oberflächenwasserabfangungen vorzusehen, damit bei
Starkregen keine Betriebsstörungen wegen Wasseransammlungen
im Tiefpunkt in Tunnelmitte auftreten.
11. Notwendige Hydrologische Untersuchungen
Während eine Brücke nur punktuell mit ihren Widerlagern
und Stützen in den Untergrund eingreift, kann ein Tunnel
als Wand die hydrologischen Bedingungen des Untergrunds
erheblich beeinflussen , z.B. als Barriere für den
Grundwasserstrom wirken (siehe Tunnel Wiener Platz
Dresden). Hierzu ist ein Spezialgutachten, eventuell auf der
Grundlage eines Berechnungsmodells, einzuholen, aus dem
sich bisher nicht berücksichtigte Aufwendungen (Kosten) für
die Elbtunnellösung ergeben können.
12. Bauzustände und temporäre Baumaßnahmen für die
Tunnelherstellung im Elbbereich
Erste Abstimmungen hierzu mit den zuständigen Behörden
auf der Grundlage eines Vorkonzeptes verlangen
detailliertere Abstimmungen im weiteren Planungsablauf auf
der Basis konkreter technologischer Bauablaufunterlagen.
Auf Fragen des auftraggebenden Amtes an das WSA zur
vorgesehenen Technologie der offenen Tunnelbauweise im
Elbbereich ist das WSA mit Schreiben vom 31.3.06
eingegangen. Darin werden Forderungen genannt, die bei
einer temporären Verdrückung der Elbfahrrinne einzuhalten
sind, um die Schiffbarkeit – von kurzen möglichen Sperren
abgesehen – durchgängig zu gewährleisten, das
Fließverhalten nicht negativ zu beeinflussen sowie Aufstau
und Sohlerosion zu vermeiden: einzuhaltende
Streichlinienbreite, Mindestbreite und Mindesttiefe der
Fahrrinne, Mindestradien, Verbaukonstruktion und
Verbausicherung, Dimensionen der zu berücksichtigen
Wasserfahrzeuge, provisorische Uferbefestigungen,
Sicherungsmaßnahmen für den Schiffsverkehr…
Das WSA verlangt die Vorlage der detaillierten konkreten
Bautechnologie und den Aufbau eines hydraulischen Modells
zur Beurteilung der veränderten Flusslaufbedingungen im
Bauzustand und zur Festlegung eventuell erforderlicher
Zusatzmaßnahmen (Kosten) durch einen dafür prädestinierten
Fachplaner (Bundesanstalt für Wasserbau Karlsruhe).
In einem Gespräch beim WSA am 6.3.06 wurde vom WSA
ausgesagt, dass die von ILF vorgelegten Vorstellungen zur
Elbumverlegung im Baustellenbereich nicht realisierbar
seien, sondern ein deutlich gestreckterer Verlauf
erforderlich sei. Eine halbseitige Verdrückung des Flusses
an der Baustelle wird eine notwendige Lageveränderung mit
dementsprechendem verlorenen Ausbauaufwand auf rd. 2 km
erforderlich machen.
Die Kosten für die temporären Baumaßnahmen können vorerst
nur sehr grob geschätzt werden. Ihre Höhe kann für den
Vergleich Brücke- Tunnel dominant zu ungunsten des Tunnels
werden. Für die weitere Vorbereitung der Elbtunnellösung
sind die Zeitabläufe für die Spezailplanungsleistungen und
die wasserrechtliche Genehmigungen einzukalkulieren.
Entsprechende Genehmigungsrisiken bestehen.
13. Tunnelabluft
Im Gegensatz zum rechtselbischen Tunnel bei der
Elbbrückenlösung sind beim Elbtunnel aufwendige technische
Lösungen zur Abluftentsorgung gegen unzulässige
Luftschadstoffanreicherungen mit Gebläsen über die
Tunnelnutzungszeit erforderlich. Hierzu ist entweder ein
zentraler Abluftturm oder sind mehrere dezentrale
Ablufttürme erforderlich, die der städtebaulichen Situation
fremd sind, mit ihrem Ausstoß kumulierter Abluft zu
Schadstoffanreicherungen des Umfelds führen und so
ausgebildet werden müssen, dass eine akzeptable Verteilung
stattfindet, was bei der Elbbrücke naturgemäß gegeben ist.
14. Zum Kostenvergleich Brücke – Tunnel
Die Aussagen hierzu können unter Beachten des im Punkt 2
hierzu Gesagten nicht befriedigend sein, auch wenn
Entscheidungsträger und Politiker gerade nach einer
diesbezüglichen verbindlichen Aussage lechzen. Neben dem
hierzu noch unzureichenden Stand der Elbtunnelplanung
(Studien) stehen dazu- wie im Vorangegangenen erläutert-
Detailabstimmungen, gutachterliche Zuarbeiten und
Genehmigungen aus, die erhebliche Kostenrelevanz haben, wie
Sicherheits- und Brandschutzkonzept
Hydrologisches Gutachten
Hydraulische Modelluntersuchungen
Bauablauf- und Baubehelfsplanungen
Flussbettverdrückung und zugehörige Sicherungsmaßnahmen
Die unter 3. genannten Besonderheiten unseres Elbtunnels,
verbunden mit der aufgezeigten Nichtvergleichbarkeit mit
anderen ausgeführten Baumaßnahmen erschwert Kostenaussagen.
EIBS weist in der Studie von 11/03 unter Vorbehalt noch
erheblicher Unsicherheiten in der Kostenschätzung für die
Gesamtinvestition von Brücken- und Tunnellösung eine
Kostendifferenz von 35 Mio € brutto zugunsten der Brücke
aus, also rd. 25 % Investitionskostenmehrung beim
Elbtunnel. BUNG bestätigt mit seiner Prüfungsstellungnahme
von 06/07 die EIBS- Kostenschätzung. Für den Wesertunnel
gibt die Literatur einen Investitionskostenaufwand von etwa
9,5 Mio € brutto pro 100 m Tunnellänge an. Daraus könnte,
trotz der nur bedingten Vergleichbarkeit, ein Mehrpreis für
den Elbtunnel gegenüber der Elbbrücke von 38,5 Mio€, also
in gleicher Größenordnung abgeleitet werden. Der
bergmännische Tunnelbau des Wesertunnels wird teurer sein,
die Besonderheiten des Bauens in der Stadt, die städtischen
Verkehrsanbindungen und die Aufwendungen für das Bauen im
Flussbett sprechen umgekehrt für Mehraufwand beim Dresdner
Elbtunnel. – Aus den Überlegungen zum Wiener Donau-
Autobahntunnel ist die Kostenaussage zu entnehmen, dass bei
den Kostenvergleichen – sicher auch noch auf technisch
unvollkommenem Niveau – eine Tunnellösung etwa doppelt so
teuer wie eine Brückenlösung geschätzt wird.
Die Tendenz aus den Vergleichen hinsichtlich der
Investitionskosten dürfte somit eindeutig sein.
Die Betriebs- und Wartungskostenschätzung liegt bei EIBS
bei 3 Mio€ jährlich. BUNG sieht diese Angabe als deutlich
überzogen an und rechnet mit maximal 1 Mio€ pro Jahr, ILF
mit noch deutlich weniger. Vielleicht neigen BUNG und ILF
mit ihren Erfahrungen aus dem außerörtlichen Bergmännischen
Tunnelbau zu einem zu geringen Ansatz der Betriebskosten
für den innerstädtischen Dresdner Elbtunnel. Ich meine,
dass der Aufwand für den Dauerbetrieb von Beleuchtung,
Belüftung und Sicherheitstechnik im großstädtischen Umfeld
bei steigenden Energiekosten nicht zu
unterschätzen ist. Die Aussage von ILF, dass die
Betriebskosten der Tunnellösung nahezu denen der
Brückenlösung gleichzusetzen sind, widerspricht selbst
einem gesunden Laienverstand und zeugt von der Befangenheit
als Interessenvertreter.
15. Zeitaufwand für die Vorbereitung einer
Elbtunnellösung
ILF gibt in einem veröffentlichten Interview mit der SZ
die noch benötigte Planungszeit für die Elbtunnellösung mit
zwei Jahren an. Das mag für die Leistungen des Planers in
seinem Haus zutreffen, nicht aber für die in die Abläufe
eingebundenen zugehörigen Leistungen der
Verwaltungsinstanzen, der an der Planung beteiligten
Dritten und der Juristen für Genehmigungs- und
Bestätigungsverfahren, Planfeststellungs- Verfahren,
Finanzierungsregelungen. juristische Auseinandersetzungen.
EIBS und sein Auftraggeber können zum Zeitbedarf dieser
Abläufe für die Brückenlösung ein Lied singen.
Für den Wesertunnel mit teilweise weit günstigeren
Randbedingungen für diese Abläufe (Bauen af der „grünen
Wiese“) fiel ein Bauvorbereitungsaufwand von 11 Jahren
(1987 bis 1998) an.
Ein Verzicht auf ein Planfeststellungsverfahren, begründet
im Vorliegen einer planfestgestellten Brückenlösung, ist
zweifellos nicht relevant, weil gegenüber der vorliegenden
Brückenlösung veränderte Betroffenheiten vorliegen. Eine
Abkürzung der Abläufe auf 50 %, also auf 5 Jahre, unter
Berufung auf vorliegende Vorkenntnisse bei den Beteiligten
halte ich schon für zu optimistisch. Die Inbetriebnahme
einer Elbtunnellösung vor 2015 dürfte unrealistisch sein.
Dr.-Ing. Wilfried Pschenitzka, 28.1.08 |