„Tunnel ist keine wirkliche Alternative“
„Falschaussagen der Initiative Bürgerbegehren aufgedeckt“
Ingenieurkammer Sachsen
Fachausschuss „Landesentwicklung – Umwelt – Verkehr –
Technologie“
Dr. Arne Kolbmüller, Präsident der Ingenieurkammer Sachsen
Eine Tunnellösung hält bereits nach heutigem noch
lückenhaften Kenntnisstand dem unter Leitung von Herrn Dr.
Burger überarbeiteten Entwurf der Waldschlößchenbrücke in
keiner Weise stand!
Die im Aufruf „Bürgerbegehren Tunnel“ behaupteten Vorzüge
eines Tunnels entbehren jeglicher Grundlage und eine
Finanzierung der Tunnellösung ist derzeit nicht möglich!
Begründung:
Bereits mit den 2003 sowohl von EIBS im Auftrag der Stadt
Dresden und der Bürgerinitiative „Verkehrsfluss“
erarbeiteten Studien als auch im Juni 2007 mit dem durch
BUNG erarbeiteten Vergleich beider Studien liegen
baufachliche und umwelttechnische Kenntnisse vor, die eine
Tunnellösung als Alternative ausschließen, aber von den
Tunnelbefürwortern verschwiegen oder verfälscht dargestellt
werden.
1. Der rechtselbische (Neustädter) Tunnel der
Elb-Brücken-Lösung muss für eine Elb-Tunnel-Lösung neu
geplant werden, da die Elbtunnelfahrbahn bei Einhaltung der
technischen Zwangsparameter (3,5 m Tunnelüberdeckung in
Elbmitte, maximales Tunnelgefälle 5 %) etwa 8,2 m tiefer zu
liegen kommt als die Elbbrückenfahrbahn. Damit verlängern
sich die Rampen des rechtselbischen Tunnels (siehe
Darstellung in der Anlage, PDF, 800 kB)), die der Ausfahrt Bautzner Str.
Ost um etwa 100 m, und die der Zufahrt Bautzner Str. West
um etwa 150 m, wobei wertvolle, gerade erst sanierte
Bausubstanz abgerissen werden muss. Infolge der
Rampenverlängerungen ändern sich auch die oberirdischen
Verkehrsführungskonzepte, weil nicht mehr plangleich an die
Angelikastrasse (Ostrampe) und an die Fischhausstrasse
(Westrampe) angebunden werden kann.
Die Aussage des Vereins „Bürgerbegehren Tunnel“ die
Brücke durch eine Tunnelverbindung zwischen den
Anschlussbauwerken ersetzen zu können, ist also schlichtweg
falsch!
2. Zur Elbtunnelherstellung sind temporäre, erhebliche
Eingriffe in die Elbaue erforderlich, die mit hohem Aufwand
und Nachsorge über Jahre verbunden sind. Diese Eingriffe
sind abhängig von der vorgesehenen Tunnelbautechnologie im
Elbbereich und stellen nach den Vorstellungen der
Bürgerinitiative mit einer Umleitung/Verdrückung der Elbe
über etwa 1 km ein kaum vertretbares Maß des Eingriffs in
die Elbaue und schwer kalkulierbare Risiken hinsichtlich
der Genehmigungsfähigkeit sowie des technischen und
finanziellen Aufwands dar.
Außerdem ergeben sich zusätzlichen bleibende
Beeinträchtigungen durch die notwendigen Schutzmaßnahmen
für extreme Hochwässer (Auftriebssicherheit, Schutz vor
Überflutung).
Ein Tunnel unter der Elbe wird weiterhin zwangsläufig die
Grundwasserleiter (Kiese) und die Sperrschichten
(Aulenlehm) an- bzw. durchschneiden. Damit sind Probleme
wie die Vermeidung eines Grundwasserstaus sowie mögliche
Kontaminationen der Grundwasserleiter verbunden.
Zudem führt die Schadstoffanreicherung im Umfeld der
anzuordnenden Ablufttürme zur Überschreitung von
Grenzwerten der Schadstoffbelastung im innerstädtischen
Bereich und damit ebenfalls zwangsläufig zu aufwendigen
technischen Lösungen zur Verteilung der Schadstoffe.
In diesem Zusammenhang von einer Verbesserung des Umwelt-,
Natur- und Hochwasser-schutzes durch einen Tunnelbau zu
sprechen, ist nicht nachvollziehbar!
3. Die vom IB EIBS durchgeführte Kostenschätzung der
Investitionskosten mit einer ausgewiesenen Kostendifferenz
von 35 Mio. € zugunsten der Elbbrücke wird nach Prüfung
durch IB BUNG bestätigt. Das Risiko, dass hier einer
ausgereiften Brückenplanung mit allen verpreisten
Bauschwierigkeiten die Kostenschätzung für eine
Tunnelplanung als Sonderaufgabe mit noch nicht voll
absehbaren Problemen gegenübergestellt wird, lässt eine
Differenz-Kostenerhöhung im Ablauf der
Planungsdetaillierung für die Elbtunnellösung auf bis zu
70 Mio. EUR wahrscheinlicher erscheinen als eine
Kostenminderung.
Die Kostenaussagen der Vorbemerkungen zum Bürgerbegehren
entbehren der sachlichen Grundlage und widersprechen selbst
den Erkenntnissen der Bürgerinitiative „Verkehrs-fluss“.
4. Die laufenden Betriebskosten der Tunnellösung liegen
nach Kostenprüfung durch IB BUNG deutlich niedriger als
vom IB EIBS veranschlagt, und zwar geschätzt bei 1 Mio. EUR
jährlich. Der gesunde Menschenverstand lässt erkennen,
dass die Kosten für Dauerbeleuchtung, Zwangsentlüftung und
Betrieb von Sicherheitstechnik bei der Elbtunnellösung
deutlich höher liegen müssen als bei der Elbbrückenlösung,
bei der solche dauerhaften Finanzbelastungen nur beschränkt
erforderlich sind. Die für die Brückenlösung ermittelten
Betriebskosten von 69.000 EUR unterstreichen das.
Falschaussage der Vorbemerkungen zum „Bürgerbegehren
Tunnel“!
5. Ein Planfeststellungsverfahren mit bekannt hohem
Zeitaufwand ist wegen veränderter Betroffenheiten
(Gelände- Inanspruchnahme, Gebäudeabrisse, Luftschadstoffe,
Landschaftsbildbeeinflussung) für die Tunnellösung trotz
des bestehenden Baurechts für die Brückenlösung zwingend
erforderlich. Z.B. ist eine Untertunnelung der Elbe auch
mit Tschechien abzustimmen. Hier sind Fragen der weiteren
Entwicklung des Güterverkehrs auf der Elbe, die
Fahrrinnentiefe etc. per Staatsvertrag zu regeln. Im
Hamburger Hafen begrenzt der Elbtunnel inzwischen die Größe
der einlaufenden Frachtschiffe. Mit der Tonnagebegrenzung
für das Blaue Wunder wäre damit eine sich auf die Umwelt
äußerst negativ auswirkende Belastung infolge weiträumiger
Umleitung des Schwerverkehrs für viele weitere Jahre
hinzunehmen.
Wegen des noch notwendigen Bauvorbereitungsaufwands,
einschließlich Planfeststellungs-Verfahren, ist die
postulierte Verkehrsübergabe einer Elbtunnellösung vor 2015
illusorisch!
6. Die Nichtnutzbarkeit der Tunnelelbquerung durch
Fußgänger und Radfahrer widerspricht den elementaren
Grundsätzen des Dresdner Verkehrskonzeptes. Eine
Umsteigemöglichkeit von Bus zu Bahn im Bereich der Kreuzung
der Verkehrsströme am Waldschlößchen ist bei der
Tunnellösung nicht möglich, da die Bushaltestellen nur
außerhalb der Tunnelröhren angeordnet werden können.
Die von den Tunnelbefürwortern empfohlene Nutzung von
Fähre und Bus hält den sich mit der Brücke ergebenden
Möglichkeiten in keiner Weise stand.
In Kenntnis der vorgenannten Fakten weist deshalb
bereits die Stellungnahme des Sächsischen
Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom Mai 2006
die Errichtung der Brücke eindeutig als Vorzugsvariante
gegenüber der Unterquerung der Elbe mittels Tunnel aus und
formuliert zusammenfassend: „Unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten lässt sich die Förderung einer
Tunnelvariante, die nach Gesamtabwägung der
Planfeststellungsbehörde keine gegenüber der Brückenlösung
vorzugswürdige Variante ist, nicht vertreten.“
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