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Verwaltungsgericht Dresden lehnt Antrag auf sofortigen Baustopp der Waldschlößchenbrücke ab

16.09.2008

Das Verwaltungsgericht Dresden ordnet keinen sofortigen Baustopp für die Arbeiten an der Waldschlößchenbrücke in Dresden an. Einen entsprechenden Antrag dreier Naturschutzverbände auf Erlass einer entsprechenden Zwischenentscheidung im derzeit anhängigen vorläufigen Rechtsschutzverfahren lehnte die 3. Kammer mit heute bekannt gegebenen Beschluss vom 15. September 2008 ab (Az.: 3 L 354/08).

Hinsichtlich des Baubeginns der Brücke sind bereits zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in jeweils zwei Instanzen durchgeführt worden. Zuletzt hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 12. November 2007 den Beginn der Brückenbauarbeiten ermöglicht. Im Rahmen des derzeit laufenden Hauptsacheverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Dresden (Az.: 3 K 923/04) haben die Naturschutzverbände erneut einen Antrag auf Abänderung der den Baubeginn ermöglichenden Beschlüsse gestellt. Zudem haben sie eine Zwischenentscheidung auf sofortigen Baustopp beantragt.

Eine solche Zwischenentscheidung hat das Gericht nunmehr abgelehnt. Die Richterinnen begründen ihre Entscheidung damit, dass derzeit akut keine weiteren Beeinträchtigungen naturschutzrechtlicher Belange ersichtlich seien, auf die sich die Antragsteller berufen könnten. Ein Großteil der Flächeninanspruchnahmen für den Brückenbau in den Elbauen habe bereits stattgefunden. Weitere maßgebliche Flächen würden erst ab April 2009 für den Bau benötigt. Demgegenüber wäre ein Baustopp mit möglicherweise hohen finanziellen Belastungen für die Landeshauptstadt Dresden als Bauherrin verbunden.

Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass damit keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Brückenbaus und dessen weitere Fortführung getroffen wurde. Diese bleibe vielmehr den Entscheidungen in der Hauptsache und dem nach wie vor offenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vorbehalten. Die mündliche Verhandlung in der Hauptsache (Az.: 3 K 923/04) wird am 16. Oktober 2008 fortgesetzt.

Gegen die erfolgte Ablehnung der Zwischenentscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren kann Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt werden.

Robert Bendner

Verwaltungsgericht Dresden
Fachgerichtszentrum, Hans-Oster-Straße 4, 01099 Dresden
Tel.: 0351/446 5496 oder 446 5505 (Pressesprecher) 446 540 (Zentrale)
Fax: 0351/446 5450
presse@vgdd.justiz.sachsen.de
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Frank Schreier, Dresden, Ich war von Anfang an ein Befürworter der Waldschlösschenbrücke und freue mich, dass die Demokratie gesiegt hat.

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Ute Herzer, Dresden, Brücken gehören in eine Stadt. Ich freue mich schon jetzt auf den wunderbaren Blick von der Brückenmitte aus auf die DD-Silhouette.

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Jörg Reutler, Dresden-Johannstadt, Da sind also die grün/roten Brückenverhinderer mal wieder vor Gericht mit ihren hanebüchnen "Argumenten" gescheitert - gut so.

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U. Aloé, Dresden, Haben sich die Grünen eigentlich schon mal mit dem Wasserbau an und in der Elbe beschäftigt?

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Steffi Walser, Rottenburg, Liebe Brückenbauer, auch im Süden Deutschlands verfolgen wir das heimatliche Geschehen weiter und hoffen sehr, dass die Brücke bald steht.

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