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Die Waldschlösschenbrücke muss gebaut werden

Dr. Arne Kolbmüller, Präsident der Ingenieurkammer Sachsen, zur Entscheidung der UNESCO:

Trotz der Entscheidung der UNESCO, Dresden auf die „Rote Liste“ zu setzen, muss die mit überzeugender Mehrheit der Dresdner Bürger getroffene Entscheidung für den Bau der Waldschlösschenbrücke jetzt umgesetzt werden.
 

Der Bau der Waldschlösschen-Brücke ist aus wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Gründen notwendig. Dresden ist eine dynamisch wachsende Stadt. Diesem Anspruch muss sie sich stellen. Die Entwicklungsräume beidseits der Elbe brauchen die infrastrukturelle Vernetzung, um als urbaner Organismus zu funktionieren. Seit 1860 sehen die Stadtplanungen für Dresden eine Elbquerung in Höhe des Waldschlösschens vor. Planung und Ausbau der Straßenzüge sind in diesem Gebiet bisher genau auf diesen Punkt fokussiert, die Verbindung zwischen Stauffenbergallee und Fetscherstraße. Die Industriestandorte im Norden erhalten damit eine direkte Anbindung an die traditionellen Wohngebiete im Süden.

In den zurückliegenden 15 Jahren hat sich das Verkehrsaufkommen fast verdreifacht. Für die zukünftige Verkehrssituation in Dresden hat die Waldschlösschen-Elbquerung deshalb grundlegende Bedeutung. Zwischen Albertbrücke und Loschwitzer Elbbrücke (Blaues Wunder) gibt es derzeit innerhalb des Stadtgebiets auf ca. 4,5 km Länge keine Elbquerung für den Fahrverkehr und das heißt, der Dresdner Osten ist eine „geteilte“ Stadt. Bei Ausfall des Blauen Wunders liegt die nächste Elbbrücke, die Sachsenbrücke in Pirna, von der Albertbrücke stromaufwärts in ca. 18,5 km Entfernung. Stau auf den Hauptwegen und Schleichverkehr durch Wohngebiete sind bereits jetzt die Folgen. Insbesondere für den nachhaltigen Bestand des Blauen Wunders ist dringend Entlastung geboten. Die aus bautechnischer Sicht notwendigen umfassenden Sanierungen der vorhandenen Elbbrücken (Albertbrücke, Augustusbrücke) lassen sich nur verkehrstechnisch verträglich abfedern, wenn es eine neue Elbquerung am Standort Waldschlösschen gibt.

Brücken sind Lebensadern für eine Stadt und nicht a priori ein Makel in der Landschaft. Wo sie gebraucht werden, haben sie ihre Daseinsberechtigung. Dabei stellt das Gelingen einer optimalen Einpassung in das Umfeld eine berechtigte Forderung dar. Dieser Forderung wurde bei der Waldschlösschenbrücke Rechnung getragen. Der Planungs- und Genehmigungsprozess ist unter sorgfältiger Beachtung aller planungsrelevanten Belange verantwortungsvoll entwickelt worden. Die Stadt ist diesbezüglich zu Unrecht viel gescholten worden, hat sie doch den Hütern von Gestaltung, Baukunst und Ästhetik umfangreiche Mitwirkungsmöglichkeiten eingeräumt. Im Ergebnis eines internationalen Architektur- und Ingenieurwettbewerbes wurden gerade die Stadtbild prägenden Aspekte berücksichtigt und umgesetzt.

Auch der Entscheidung, das Dresdner Elbtal zum UNESCO-Weltkulturerbe zu erklären, ging ein umfangreicher fachmännischer Bewertungsprozess voraus, der historische Substanz und Wirkung von Kulturdenkmälern auch mit künftigen städtischen Entwicklungsperspektiven sorgfältig abgewogen hat. Der UNESCO war der geplante Brückenbau an diesem Standort bekannt, bevor sie dem Dresdner Elbtal den Weltkulturerbe-Status zuerkannte. Insofern ist die jetzt getroffene Entscheidung nicht nachvollziehbar.

Der Dresdner Stadtrat sollte jetzt den dokumentierten Willen der Mehrheit der Dresdner Bürger verantwortungsvoll umsetzen. Parallel dazu ist es notwendig, die Argumentationskette der Dresdner Entscheidung „Pro Waldschlösschenbrücke“ nachvollziehbarer und schlüssiger zu präsentieren, um so der UNESCO die Möglichkeit zu bieten, ihre Entscheidung zu überprüfen.

 

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Brückengegner im Stadtrat verstoßen gegen geltendes Recht:

Der Bürgerentscheid verpflichtet die Stadt Dresden, die Waldschlöß-chenbrücke zu bauen.
Die mehrfach von den Brückengegnern im Stadtrat gefassten Verhinderungsbeschlüsse stehen der Umsetzung des Bürgerwillens aus dem Bürgerentscheid entgegen. Gemäß § 24 der Sächsischen Gemeindeordnung kann ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden, auch wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse seitdem maßgeblich geändert haben. Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine Entscheidung des Volkes durch den Stadtrat unterlaufen werden kann.
 

Es ist geschafft - Bürgerentscheid Ergebnis:

67,92% JA
32,08% NEIN

398.274 Abstimmungs-berechtigte
50,8% Abstimmungs-beteiligung
201.955 gültige Stimmen

Für ein wirksames Ergebnis des Bürgerent-scheides muss die Mehrheitsentscheidung von mindestens 25% der Abstimmungsberechtigten (99.569 gültige Stimmen)
vertreten werden.

Das Ergebnisquorum wurde erreicht.


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