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„Titel nicht mit Verzicht auf Brücke erkaufen“

Interview Prof. Dr. Kurt Biedenkopf in der Freien Presse vom 21. Juli 2006

 

Weltkulturerbe Elbtal: Alt-Ministerpräsident Biedenkopf rät zum Bau – Unesco hat fehlerhaft entschieden

Dresden. In einer scheinbar verfahrenen Situation ist sein Rat besonders gefragt. Sachsens Alt-Ministerpräsident Kurt Biedenkopf empfiehlt Dresden, am Bau der Waldschlösschenbrücke festzuhalten. Es wäre falsch, auf die Brücke zu verzichten, um damit den Titel Weltkulturerbe zu erkaufen. Er wirft der Unesco, die das Dresdner Elbtal auf die Liste der gefährdeten Welterbestätten gesetzt hat, gravierende Verfahrensfehler vor. Mit Biedenkopf sprach Hubert Kemper.

Freie Presse: Brücke oder Weltkulturerbe – was ist denn wichtiger für Dresden?

Biedenkopf: Der Beschluss der Unesco von 2004 ging von der Vereinbarkeit von Elbtal als Weltkulturerbe und der geplanten Brücke aus. Sie war ausdrücklich Bestandteil des Antrages der Stadt. Die drei Gutachter von Icomos haben sich damit befasst. Auch der klare Bürgerentscheid von 2005 bestätigt die Vereinbarkeit der Brücke mit dem Elbtal.

Freie Presse: Das ist aber Vergangenheit. Wie sollte sich Dresden jetzt verhalten?

Biedenkopf: Die Stadt hat mit ihrem 2002 beschlossenen Antrag zum Ausdruck gebracht, dass sie den Titel Weltkulturerbe nur dann anstrebt, wenn er mit dem Bau der Waldschlösschenbrücke vereinbar ist. Die jetzige Entscheidung der Unesco wiederspricht dieser Entscheidung von 2004. Sie stützt sich zudem ausschließlich auf den Gesichtspunkt der Visualisierung. Sie lässt damit alle anderen für eine derartige Entscheidung bedeutsamen Gesichtspunkte unberücksichtigt, wie Verkehr oder Entwicklung der Stadt. Das widerspricht den Richtlinien, die sich die Unesco selbst gegeben hat. Die Entscheidung ist deshalb fehlerhaft. Darauf müssen Stadt und Land die Unesco hinweisen.

Freie Presse: Wäre ein neuer Bürgerentscheid, der den neuen Fakten Rechnung trägt, der beste Weg?

Biedenkopf: Die Bürger haben 2005 auch über die Frage der Vereinbarkeit entschieden. Sie ausdrücklich danach zu fragen, bestand nach der Entscheidung der Unesco von 2004 kein Anlass. Deshalb gibt es auch keinen Grund, sie erneut zu fragen., schon gar nicht aufgrund einer fehlerhaften Entscheidung in Vilnius.

Freie Presse: Sie plädieren für einen Baubeginn trotz möglichen Imageschadens?

Biedenkopf: Ich plädiere für den Versuch einer Klärung der Frage mit der Unesco und dafür, das Bauvorhaben fortzuführen. Die Stadt braucht die Brücke für ihre Entwicklung. Auch das haben die Bürger entschieden. Ob der Weltkulturerbe-Titel verloren gehen muss, bleibt zu klären. Ihn mit dem Verzicht auf die Brücke zu erkaufen, halte ich für falsch. Wir können uns am Dresdner Elbtal auch ohne den Unesco-Titel erfreuen. Und die Stadt kann sich so entwickeln, wie die Bürger es wollten.

Auch der Entscheidung, das Dresdner Elbtal zum UNESCO-Weltkulturerbe zu erklären, ging ein umfangreicher fachmännischer Bewertungsprozess voraus, der historische Substanz und Wirkung von Kulturdenkmälern auch mit künftigen städtischen Entwicklungsperspektiven sorgfältig abgewogen hat. Der UNESCO war der geplante Brückenbau an diesem Standort bekannt, bevor sie dem Dresdner Elbtal den Weltkulturerbe-Status zuerkannte. Insofern ist die jetzt getroffene Entscheidung nicht nachvollziehbar.

Der Dresdner Stadtrat sollte jetzt den dokumentierten Willen der Mehrheit der Dresdner Bürger verantwortungsvoll umsetzen. Parallel dazu ist es notwendig, die Argumentationskette der Dresdner Entscheidung „Pro Waldschlösschenbrücke“ nachvollziehbarer und schlüssiger zu präsentieren, um so der UNESCO die Möglichkeit zu bieten, ihre Entscheidung zu überprüfen.

 

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Brückengegner im Stadtrat verstoßen gegen geltendes Recht:

Der Bürgerentscheid verpflichtet die Stadt Dresden, die Waldschlöß-chenbrücke zu bauen.
Die mehrfach von den Brückengegnern im Stadtrat gefassten Verhinderungsbeschlüsse stehen der Umsetzung des Bürgerwillens aus dem Bürgerentscheid entgegen. Gemäß § 24 der Sächsischen Gemeindeordnung kann ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden, auch wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse seitdem maßgeblich geändert haben. Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine Entscheidung des Volkes durch den Stadtrat unterlaufen werden kann.
 

Es ist geschafft - Bürgerentscheid Ergebnis:

67,92% JA
32,08% NEIN

398.274 Abstimmungs-berechtigte
50,8% Abstimmungs-beteiligung
201.955 gültige Stimmen

Für ein wirksames Ergebnis des Bürgerent-scheides muss die Mehrheitsentscheidung von mindestens 25% der Abstimmungsberechtigten (99.569 gültige Stimmen)
vertreten werden.

Das Ergebnisquorum wurde erreicht.


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