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21.07.2006 - Stadt prüft Beschluss des Stadtrates

Die Stadtverwaltung hat mit mit der Prüfung der Rechtsgültigkeit des Stadtratsbeschlusses zur Verschiebung des Baustarts begonnen. Der Stadtrat hatte am 20.7.2006 die Vergabe der Aufträge zum Bau der Waldschlößchenbrücke vertagt. Die Brückengegner wollten damit den Vollzug des Bürgerentscheides verhindern. Fraglich ist nun, ob dieser Beschluss rechtmäßig ist, da der Stadtrat an das Votum der Dresdner Bürger gebunden ist. Nur durch einen neuerlichen Bürgerentscheid, den der Stadtrat beschließt, könnte das Ergebnis des Bürgerentscheides vom Januar 2005 noch gekippt werden. Für die neuerliche Befragung der Bürger gab es aber in der gleichen Stadtratssitzung keine erforderliche 2/3-Mehrheit. Innerhalb einer Woche kann nun der amtierende Oberbürgermeister der Vertagung widersprechen. Dann würde sich der Stadtrat innerhalb von drei Wochen wieder mit diesem Thema beschäftigen. Kommt auch hier kein rechtmäßiger Beschluss zu Stande, entscheidet das Regierungspräsidium.

 

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Brückengegner im Stadtrat verstoßen gegen geltendes Recht:

Der Bürgerentscheid verpflichtet die Stadt Dresden, die Waldschlöß-chenbrücke zu bauen.
Die mehrfach von den Brückengegnern im Stadtrat gefassten Verhinderungsbeschlüsse stehen der Umsetzung des Bürgerwillens aus dem Bürgerentscheid entgegen. Gemäß § 24 der Sächsischen Gemeindeordnung kann ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden, auch wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse seitdem maßgeblich geändert haben. Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine Entscheidung des Volkes durch den Stadtrat unterlaufen werden kann.
 

Es ist geschafft - Bürgerentscheid Ergebnis:

67,92% JA
32,08% NEIN

398.274 Abstimmungs-berechtigte
50,8% Abstimmungs-beteiligung
201.955 gültige Stimmen

Für ein wirksames Ergebnis des Bürgerent-scheides muss die Mehrheitsentscheidung von mindestens 25% der Abstimmungsberechtigten (99.569 gültige Stimmen)
vertreten werden.

Das Ergebnisquorum wurde erreicht.


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