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Baubürgermeister Herbert Feßenmayr (CDU) zum Widerspruch

Interview SZ vom 27. Juli 2006

Herr Feßenmayr, hätte der Stadtrat denn überhaupt eine Entscheidung treffen können, die nicht rechtswidrig ist, aber noch einen Kompromiss mit der Unesco zulässt?

Ja, er hätte einen neuen Bürgerentscheid beschließen können. Dazu bedarf es aber einer Zweidrittelmehrheit.

Die es vergangene Woche im Stadtrat nicht gab. Meinen Sie, bei der nächsten Sitzung am 10. August ist das anders?

Das ist eine Frage an die Politik. Ich als Verwaltung muss mich an den Bürgerentscheid für den Bau der Brücke halten. Wenn die Mehrheiten im Stadtrat so bleiben, geht der Widerspruch ans Regierungspräsidium. Und damit hätte sich die Stadt das Handlungskonzept aus der Hand nehmen lassen.

Werden Sie denn die Stadträte ihrer Partei, der CDU, zum Umschwenken bewegen?

Darauf erwarten Sie jetzt doch nicht wirklich eine Antwort.

Die Stadtrats-Mehrheit hat die Verwaltung beauftragt, „geeignete Maßnahmen zu finden, die den Erhalt des Welterbe-Status sichern“. Welche geeigneten Maßnahmen könnten das sein?

Nochmal: Der Stadtrat kann keine geeigneten Maßnahmen beauftragen, wenn die Hürde des Bürgerentscheids zum Bau nicht fällt. Im übrigen ist es naiv zu glauben, wir könnten gemeinsam mit den Unesco-Leuten aus 21 Staaten etwas planen und abstimmen. Dresden muss schon selbst wissen, was es macht und das dann der Kommission vorstellen.

Gespräch: Katrin Saft
 

 

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Brückengegner im Stadtrat verstoßen gegen geltendes Recht:

Der Bürgerentscheid verpflichtet die Stadt Dresden, die Waldschlöß-chenbrücke zu bauen.
Die mehrfach von den Brückengegnern im Stadtrat gefassten Verhinderungsbeschlüsse stehen der Umsetzung des Bürgerwillens aus dem Bürgerentscheid entgegen. Gemäß § 24 der Sächsischen Gemeindeordnung kann ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden, auch wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse seitdem maßgeblich geändert haben. Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine Entscheidung des Volkes durch den Stadtrat unterlaufen werden kann.
 

Es ist geschafft - Bürgerentscheid Ergebnis:

67,92% JA
32,08% NEIN

398.274 Abstimmungs-berechtigte
50,8% Abstimmungs-beteiligung
201.955 gültige Stimmen

Für ein wirksames Ergebnis des Bürgerent-scheides muss die Mehrheitsentscheidung von mindestens 25% der Abstimmungsberechtigten (99.569 gültige Stimmen)
vertreten werden.

Das Ergebnisquorum wurde erreicht.


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