Aktuelles
14.08.2006 - Regierungspräsidium Dresden beendet Blockade
des
Bürgerentscheides zur Dresdner Waldschlößchenbrücke
Dresden zur Vergabe von Bauleisungen für die
Waldschlößchenbrücke angewiesen
|
Das Regierungspräsidium Dresden (RP) hat den am
10.8.2006 im Dresdner Stadtrat gefassten Beschluss zum
Thema „Waldschlößchenbrücke“ als rechtswidrig bewertet und
fordert dessen Aufhebung. Für diese Aufhebung ist der Stadt
eine Frist bis zum 24.8.2006 gesetzt worden.
Darüber hinaus ordnet das RP an, die anstehenden ersten
Vergabeentscheidungen zum Bau der Waldschlößchenbrücke
ebenfalls bis zum 24.8.2006 zu treffen und kündigt eine
Ersatzvornahme für den Fall an, dass die Landeshauptstadt
bis zum genannten Zeitpunkt diese Vergabe nicht vollzieht.
Das RP würde dann die erforderlichen Anordnungen an Stelle
und auf Kosten der Landeshauptstadt selbst durchführen oder
einen Dritten mit der Durchführung beauftragen.
Das RP begründet seine Festlegungen damit, dass die in der
Stadtratssitzung vom 10.8. getroffenen Beschlüsse den
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden an der
Umsetzung der Verpflichtung hindern, dem Bürgerentscheid
von 27.2.2005 zum Bau der Waldschlößchenbrücke Geltung zu
verschaffen.
Ein Bürgerentscheid ist nicht durch Gemeinderatsbeschluss
jederzeit änderbar. Auch eine vermutete oder tatsächliche
Änderung der Sach- oder Rechtslage in Hinsicht auf den mit
dem Bürgerentscheid geklärten Sachverhalt berechtigt den
Stadtrat nicht, vom Bürgerentscheid abweichende oder seine
Umsetzung behindernde Beschlüsse innerhalb der
Dreijahresfrist zu treffen. Für eine Änderung des
Bürgervotums steht im Zeitraum von drei Jahren nach dem
Bürgerentscheid nur der Weg über einen erneuten
Bürgerentscheid offen. Diesen Weg hat der Dresdner Stadtrat
in seinen Sitzungen am 20.7. und 10.8. jeweils geprüft. Die
erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit für den Beschluss über
einen erneuten Bürgerentscheid ist dabei nicht erreicht
worden.
Der vom Stadtrat in seinen Beschlüssen vom 20.7. und
10.8.2006 an den Oberbürgermeister erteilte Auftrag,
„Maßnahmen zur Realisierung des Verkehrszuges
Waldschlößchenbrücke.... nur im Konsens mit der UNESCO“ zu
veranlassen, geht darüber hinaus rechtlich ins Leere und
erscheint geeignet, die Umsetzung des Bürgerentscheides zu
verzögern oder zu verhindern. Zwischen der Landeshauptstadt
Dresden und der UNESCO bestehen keine unmittelbaren
Beziehungen. Vertragspartner des UNESCO-Übereinkommens ist
die Bundesrepublik Deutschland. Für das Übereinkommen zum
Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt existiert jedoch
keine Transformation in deutsches Recht. Es entfaltet damit
auch keine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung für die
Landeshauptstadt Dresden. Ferner ist das
UNESCO-Welterbe-Komitee nicht zu verbindlichen
Entscheidungen gegenüber Vertragsstaaten oder einzelnen
Kommunen berufen. Das Komitee prüft lediglich die
Einhaltung von Schutzverpflichtungen und führt die
Welterbeliste sowie die so genannte „Rote Liste“ des
Welterbes in Gefahr.
Die im Bescheid des RP verfügte Anordnung der Vergabe der
ersten Bauleistungen für die Waldschlößchenbrücke soll dem
entsprechenden Votum der Bürgerschaft der Stadt Rechnung
tragen und den Vollzug des Bürgerentscheides sicherstellen.
Dem gleichen Zweck dient die für den Fall der erneuten
Nichtvergabe bis zum 24.8.2006 in Aussicht gestellte
Ersatzvornahme in dieser Sache durch das RP.
Die Tendenz zum Vollzug des Bürgerentscheides zur
Waldschlößchenbrücke war spätestens nach den
Stadtratsbeschlüssen vom 20.7 und 10.8.2006 nicht mehr
gegeben, so dass die Bindefrist des Bürgerentscheids im
Februar 2008 möglicherweise hätte folgenlos auslaufen
können. Das demokratische Instrument des Bürgerentscheids
selbst droht jedoch ad absurdum geführt zu werden, wenn dem
Stadtrat die Möglichkeit bliebe, die Umsetzung eines
Bürgerentscheides durch die schlichte Verweigerung
nachfolgend erforderlicher Beschlüsse bis zum Auslaufen der
Bindefrist des Entscheides zu blockieren.
Regierungspräsidium Dresden
Pressemitteilung 40/2006 |