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25.08.2006 - Widerspruch gegen Anordnung des
Regierungspräsidiums

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24. Aug. 2006 den
Oberbürgermeister beauftragt gegen die Anordnung des Regierungspräsidiums vom 14. August 2006 Widerspruch einzulegen. Dies hat der 1. Bürgermeister Dr. Vogel nach der Sitzung getan. Dies bedeutet, dass die Anordnung des Regierungspräsidiums derzeit nicht vollzogen werden kann und die Brückengegner im Stadtrat weiter gegen den Willen der eigenen Bürger mobil machen.

 

 

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Brückengegner im Stadtrat verstoßen gegen geltendes Recht:

Der Bürgerentscheid verpflichtet die Stadt Dresden, die Waldschlöß-chenbrücke zu bauen.
Die mehrfach von den Brückengegnern im Stadtrat gefassten Verhinderungsbeschlüsse stehen der Umsetzung des Bürgerwillens aus dem Bürgerentscheid entgegen. Gemäß § 24 der Sächsischen Gemeindeordnung kann ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden, auch wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse seitdem maßgeblich geändert haben. Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine Entscheidung des Volkes durch den Stadtrat unterlaufen werden kann.
 

Es ist geschafft - Bürgerentscheid Ergebnis:

67,92% JA
32,08% NEIN

398.274 Abstimmungs-berechtigte
50,8% Abstimmungs-beteiligung
201.955 gültige Stimmen

Für ein wirksames Ergebnis des Bürgerent-scheides muss die Mehrheitsentscheidung von mindestens 25% der Abstimmungsberechtigten (99.569 gültige Stimmen)
vertreten werden.

Das Ergebnisquorum wurde erreicht.


PDS-Kampagne entgegentreten


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