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07.09.2006 - Erneuter Widerspruch gegen Beschlüsse des Stadtrates

In seiner Sondersitzung am 5. September hat der Stadtrat erneut Beschlüsse gefasst, die aus Sicht der Verwaltung rechtswidrig sind. Der Erste Bürgermeister Dr. Lutz Vogel hat aus diesem Grund erneut Widerspruch eingelegt. Dies führt dazu, dass nun das Regierungspräsidium über die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse entscheiden muss. In der Begründung des Widerspruchs, der sowohl dem RP als auch den Mitgliedern des Stadtrates zugestellt wurde, heißt es dazu:

Mit den Beschlüssen (siehe Anlage) wird erneut gegen die Sperrwirkung des Bürgerentscheides "Waldschlößchenbrücke" vom 27. Februar 2005 verstoßen. Mit dem genannten Bürgerentscheid wurde die Landeshauptstadt Dresden verpflichtet, die Waldschlößchenbrücke zu bauen.

Die nunmehr gefassten Stadtratsbeschlüsse stehen der Umsetzung des Bürgerwillens aus dem Bürgerentscheid entgegen. Gemäß § 24 SächsGemO kann ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren *nicht* geändert werden, auch wenn sich die zugrundeliegenden Verhältnisse seit dem maßgeblich geändert haben (Krieger/Menke/Arens, SächsGemO, § 24 Zf. 3).

Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine Entscheidung des Volkes auf dem Verwaltungswege unterlaufen wird. Hält der Stadtrat eine Änderung für sinnvoll, kann er dies nur im Wege des Bürgerentscheides bewirken.

Dies hat der Stadtrat mit den Beschlüssen nicht getan.

Sowohl die Beschlüsse "den beim Regierungspräsidium Dresden gestellten Antrag auf Planfeststellung für den Verkehrszug Waldschlößchenbrücke sofort zurückzuziehen" (Ziffer 1 des Beschlusses V1402-SR38-06) und "sofort alle Maßnahmen ... zu ergreifen, um den Bau des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke ... zu beenden" (Ziffer 2 des Beschlusses V1402-SR38-06) als auch der Beschluss "das Vergabeverfahren zur baulichen Umsetzung der beantragten Planfeststellung für den Verkehrszug Waldschlößchenbrücke aufzuheben" (V1403-SR38-06) stehen der Entscheidung aus dem Bürgerentscheid vom 27. Februar 2005, der die Landeshauptstadt Dresden zum Bau der Waldschlößchenbrücke verpflichtet, entgegen.

Aus diesem Grund ist den Beschlüssen erneut zu widersprechen, die
Angelegenheit ist dem Regierungspräsidium Dresden unverzüglich zur
Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse vorzulegen.
*Anlage:*

Sitzung am: 05.09.2006
*Beschluss-Nr.: V1403-SR38-06*

Gegenstand:

Beschlüsse des Stadtrates vom 20.07.2006 und 10.08.2006 zur Vergabe von
Bauleistungen für den Verkehrszug Waldschlößchenbrücke

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Fall, dass die Bieter einer Verlängerung der Bindefrist nicht zustimmen, das Vergabeverfahren zur baulichen Umsetzung der beantragten Planfeststellung für den "Verkehrszug Waldschlößchenbrücke" aufzuheben.

*Beschluss-Nr.: V1402-SR38-06*

Gegenstand:

Durchführung eines Bürgerentscheides gemäß § 24 Abs. 1 SächsGemO

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den beim Regierungspräsidium Dresden gestellten Antrag auf Planfeststellung für den "Verkehrszug
Waldschlößchenbrücke" sofort zurückzuziehen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sofort alle Maßnahmen,
einschließlich der Vertretung dieser Auffassung in gerichtlichen Verfahren - gegebenenfalls bis zu den Verfassungsgerichten - zu ergreifen, um den Bau des "Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke" in der Form des Planfeststellungsantrages zu beenden.
 

 

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Brückengegner im Stadtrat verstoßen gegen geltendes Recht:

Der Bürgerentscheid verpflichtet die Stadt Dresden, die Waldschlöß-chenbrücke zu bauen.
Die mehrfach von den Brückengegnern im Stadtrat gefassten Verhinderungsbeschlüsse stehen der Umsetzung des Bürgerwillens aus dem Bürgerentscheid entgegen. Gemäß § 24 der Sächsischen Gemeindeordnung kann ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden, auch wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse seitdem maßgeblich geändert haben. Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine Entscheidung des Volkes durch den Stadtrat unterlaufen werden kann.
 

Es ist geschafft - Bürgerentscheid Ergebnis:

67,92% JA
32,08% NEIN

398.274 Abstimmungs-berechtigte
50,8% Abstimmungs-beteiligung
201.955 gültige Stimmen

Für ein wirksames Ergebnis des Bürgerent-scheides muss die Mehrheitsentscheidung von mindestens 25% der Abstimmungsberechtigten (99.569 gültige Stimmen)
vertreten werden.

Das Ergebnisquorum wurde erreicht.


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