Aktuelles
07.09.2006 - Erneuter Widerspruch gegen
Beschlüsse des Stadtrates
|
In seiner Sondersitzung am 5. September hat der Stadtrat
erneut Beschlüsse gefasst, die aus Sicht der Verwaltung
rechtswidrig sind. Der Erste Bürgermeister Dr. Lutz Vogel
hat aus diesem Grund erneut Widerspruch eingelegt. Dies
führt dazu, dass nun das Regierungspräsidium über die
Rechtmäßigkeit der Beschlüsse entscheiden muss. In der
Begründung des Widerspruchs, der sowohl dem RP als auch den
Mitgliedern des Stadtrates zugestellt wurde, heißt es dazu:
Mit den Beschlüssen (siehe Anlage) wird erneut gegen die
Sperrwirkung des Bürgerentscheides "Waldschlößchenbrücke"
vom 27. Februar 2005 verstoßen. Mit dem genannten
Bürgerentscheid wurde die Landeshauptstadt Dresden
verpflichtet, die Waldschlößchenbrücke zu bauen.
Die nunmehr gefassten Stadtratsbeschlüsse stehen der
Umsetzung des Bürgerwillens aus dem Bürgerentscheid
entgegen. Gemäß § 24 SächsGemO kann ein Bürgerentscheid
innerhalb von drei Jahren *nicht* geändert werden, auch
wenn sich die zugrundeliegenden Verhältnisse seit dem
maßgeblich geändert haben (Krieger/Menke/Arens, SächsGemO,
§ 24 Zf. 3).
Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine
Entscheidung des Volkes auf dem Verwaltungswege unterlaufen
wird. Hält der Stadtrat eine Änderung für sinnvoll, kann er
dies nur im Wege des Bürgerentscheides bewirken.
Dies hat der Stadtrat mit den Beschlüssen nicht getan.
Sowohl die Beschlüsse "den beim Regierungspräsidium Dresden
gestellten Antrag auf Planfeststellung für den Verkehrszug
Waldschlößchenbrücke sofort zurückzuziehen" (Ziffer 1 des
Beschlusses V1402-SR38-06) und "sofort alle Maßnahmen ...
zu ergreifen, um den Bau des Verkehrszuges
Waldschlößchenbrücke ... zu beenden" (Ziffer 2 des
Beschlusses V1402-SR38-06) als auch der Beschluss "das
Vergabeverfahren zur baulichen Umsetzung der beantragten
Planfeststellung für den Verkehrszug Waldschlößchenbrücke
aufzuheben" (V1403-SR38-06) stehen der Entscheidung aus dem
Bürgerentscheid vom 27. Februar 2005, der die
Landeshauptstadt Dresden zum Bau der Waldschlößchenbrücke
verpflichtet, entgegen.
Aus diesem Grund ist den Beschlüssen erneut zu
widersprechen, die
Angelegenheit ist dem Regierungspräsidium Dresden
unverzüglich zur
Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse
vorzulegen.
*Anlage:*
Sitzung am: 05.09.2006
*Beschluss-Nr.: V1403-SR38-06*
Gegenstand:
Beschlüsse des Stadtrates vom 20.07.2006 und 10.08.2006 zur
Vergabe von
Bauleistungen für den Verkehrszug Waldschlößchenbrücke
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Fall, dass
die Bieter einer Verlängerung der Bindefrist nicht
zustimmen, das Vergabeverfahren zur baulichen Umsetzung der
beantragten Planfeststellung für den "Verkehrszug
Waldschlößchenbrücke" aufzuheben.
*Beschluss-Nr.: V1402-SR38-06*
Gegenstand:
Durchführung eines Bürgerentscheides gemäß § 24 Abs. 1
SächsGemO
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den beim
Regierungspräsidium Dresden gestellten Antrag auf
Planfeststellung für den "Verkehrszug
Waldschlößchenbrücke" sofort zurückzuziehen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sofort alle
Maßnahmen,
einschließlich der Vertretung dieser Auffassung in
gerichtlichen Verfahren - gegebenenfalls bis zu den
Verfassungsgerichten - zu ergreifen, um den Bau des
"Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke" in der Form des
Planfeststellungsantrages zu beenden.
|