Aktuelles
Jetzt reicht es wirklich
1. Bürger entscheiden mit Zweidrittelmehrheit, dass die
Waldschlößchenbrücke gebaut werden soll.
2. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen ordnet den sofortigen
Baubeginn an.
3. Eine Verfassungsbeschwerde der Stadtverwaltung Dresden
wird vom Sächsischen Verfassungsgerichtshof als unzulässig
zurückgewiesen. Juristen wissen, dass ein gleiches
Schicksal voraussichtlich der Beschwerde zum
Bundesverfassungsgericht beschieden sein wird.
4. Der beste Kenner dessen, was die UNESCO wirklich denkt,
Professor Blobel, erklärt: „Das Elbtal darf laut
UNESCO-Gutachten am Waldschlößchen nicht von einer Brücke
gequert werden.“
Stadtrat und Verwaltung unserer Stadt aber meinen, eben mal
locker 700.000 Euro für neue Brückenpläne ausgeben zu
können. Spätestens nach der heutigen Entscheidung des
Sächsischen Verfassungsgerichts müssen der amtierende
Oberbürgermeister und der Baubürgermeister damit rechnen,
dass nicht nur der Rechnungshof, sondern auch die
Staatsanwaltschaft sich mit dieser Verschwendung von
Steuergeldern beschäftigen werden. Rossberg lässt grüßen.
Der heutige Entscheid des Sächsischen
Verfassungsgerichtshofs zeigt überdeutlich die Absicht der
Brückengegner, mit Haken, Tricks und Ösen Zeit zu schinden.
Das Abweisen einer Verfassungsbeschwerde als unzulässig
muss nun Ohrfeige genug sein. Immer wieder wird
festgestellt, dass der Bürgerwille vom 27. Februar 2005 -
ein Entscheid unserer unmittelbaren Demokratie - auf Recht
und Gesetz beruht. Wie lange will der amtierende
Oberbürgermeister diesen Zirkus noch mitmachen? |