Home    Impressum    Sitemap
 
Aktuelles
Häufige Fragen
Brückenfakten
Brückeninfo
Bürgerinitiative
Unterstützer
Kontakt
Presse

 

Aktuelles

Jetzt reicht es wirklich

1. Bürger entscheiden mit Zweidrittelmehrheit, dass die Waldschlößchenbrücke gebaut werden soll.

2. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen ordnet den sofortigen Baubeginn an.

3. Eine Verfassungsbeschwerde der Stadtverwaltung Dresden wird vom Sächsischen Verfassungsgerichtshof als unzulässig zurückgewiesen. Juristen wissen, dass ein gleiches Schicksal voraussichtlich der Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht beschieden sein wird.

4. Der beste Kenner dessen, was die UNESCO wirklich denkt, Professor Blobel, erklärt: „Das Elbtal darf laut UNESCO-Gutachten am Waldschlößchen nicht von einer Brücke gequert werden.“

Stadtrat und Verwaltung unserer Stadt aber meinen, eben mal locker 700.000 Euro für neue Brückenpläne ausgeben zu können. Spätestens nach der heutigen Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichts müssen der amtierende Oberbürgermeister und der Baubürgermeister damit rechnen, dass nicht nur der Rechnungshof, sondern auch die Staatsanwaltschaft sich mit dieser Verschwendung von Steuergeldern beschäftigen werden. Rossberg lässt grüßen.

Der heutige Entscheid des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs zeigt überdeutlich die Absicht der Brückengegner, mit Haken, Tricks und Ösen Zeit zu schinden. Das Abweisen einer Verfassungsbeschwerde als unzulässig muss nun Ohrfeige genug sein. Immer wieder wird festgestellt, dass der Bürgerwille vom 27. Februar 2005 - ein Entscheid unserer unmittelbaren Demokratie - auf Recht und Gesetz beruht. Wie lange will der amtierende Oberbürgermeister diesen Zirkus noch mitmachen?

 

drucken


Brückengegner im Stadtrat verstoßen gegen geltendes Recht:

Der Bürgerentscheid verpflichtet die Stadt Dresden, die Waldschlöß-chenbrücke zu bauen.
Die mehrfach von den Brückengegnern im Stadtrat gefassten Verhinderungsbeschlüsse stehen der Umsetzung des Bürgerwillens aus dem Bürgerentscheid entgegen. Gemäß § 24 der Sächsischen Gemeindeordnung kann ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden, auch wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse seitdem maßgeblich geändert haben. Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine Entscheidung des Volkes durch den Stadtrat unterlaufen werden kann.
 

Es ist geschafft - Bürgerentscheid Ergebnis:

67,92% JA
32,08% NEIN

398.274 Abstimmungs-berechtigte
50,8% Abstimmungs-beteiligung
201.955 gültige Stimmen

Für ein wirksames Ergebnis des Bürgerent-scheides muss die Mehrheitsentscheidung von mindestens 25% der Abstimmungsberechtigten (99.569 gültige Stimmen)
vertreten werden.

Das Ergebnisquorum wurde erreicht.


PDS-Kampagne entgegentreten


mehr
 
Unterstützer

Sind Sie auch für den Bau des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke? Dann tragen Sie sich in die Unterstützerliste ein.
 

 

 
    Bürgerinitiative Pro Waldschlößchenbrücke