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11.08.2006 - Erster Bürgermeister legt erneut Widerspruch ein

Der Erste Bürgermeister Dr. Lutz Vogel hat erneut Widerspruch gegen den Beschluss des Stadtrates eingelegt, den Baubeginn der Waldschlößchenbrücke auszusetzen. In seiner gestrigen Sitzung hatte der Stadtrat unter Ziffer 3
beschlossen:

"3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die weitere Vergabe von Bauleistungen und den Baubeginn der Waldschlößchenbrücke bis zur Aufbereitung und Entscheidung über die Handlungsoptionen weiterhin auszusetzen und gleichzeitig zu sichern, dass die aus dieser Aussetzung möglicherweise resultierenden finanziellen Entschädigungsverpflichtungen für die Stadt minimiert werden."

In der Begründung zum Widerspruch, der jetzt den Stadträten zugeht, heißt es dazu:

"Mit Ziffer 3 des Beschlusses wird erneut gegen die Sperrwirkung des Bürgerentscheides "Waldschlößchenbrücke" vom 27. Februar 2005 verstoßen.
Mit dem genannten Bürgerentscheid wurde die Landeshauptstadt Dresden verpflichtet, die Waldschlößchenbrücke zu bauen.

Ziffer 3 des nunmehr gefassten Stadtratsbeschlusses steht der Umsetzung des Bürgerwillens aus dem Bürgerentscheid entgegen. Gemäß § 24 SächsGemO kann ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden, auch wenn sich die zugrundeliegenden Verhältnisse seit dem maßgeblich geändert haben (Krieger/Menke/Arens, SächsGemO, § 24 Zf. 3).

Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine Entscheidung des Volkes auf dem Verwaltungswege unterlaufen werden. Hält der Stadtrat eine Änderung für sinnvoll, kann er dies nur im Wege des Bürgerentscheides bewirken (a. a. O.).

Dies hat der Stadtrat mit dem Beschluss zu Ziffer 3 des Antrages nicht getan. Der Beschluss, dass "die weitere Vergabe von Bauleistungen" und der "Baubeginn der Waldschlößchenbrücke ... weiter auszusetzen" ist, steht der Entscheidung aus dem Bürgerentscheid vom 27. Februar 2005 entgegen..

Die Angelegenheit ist dem Regierungspräsidium Dresden unverzüglich zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse vorzulegen."

Damit steht nunmehr fest, dass das Regierungspräsidium über die Rechtmäßigkeit der gefällten Stadtratsbeschlüsse befinden muss.

In Ziffer 1 des gestrigen Beschlusses wird der Oberbürgermeister beauftragt, dem Stadtrat eine Vorlage zur Durchführung eines Bürgerentscheides vorzulegen. Dies wird voraussichtlich in einer Stadtratssitzung am 24. August geschehen.
 

 

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Brückengegner im Stadtrat verstoßen gegen geltendes Recht:

Der Bürgerentscheid verpflichtet die Stadt Dresden, die Waldschlöß-chenbrücke zu bauen.
Die mehrfach von den Brückengegnern im Stadtrat gefassten Verhinderungsbeschlüsse stehen der Umsetzung des Bürgerwillens aus dem Bürgerentscheid entgegen. Gemäß § 24 der Sächsischen Gemeindeordnung kann ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden, auch wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse seitdem maßgeblich geändert haben. Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine Entscheidung des Volkes durch den Stadtrat unterlaufen werden kann.
 

Es ist geschafft - Bürgerentscheid Ergebnis:

67,92% JA
32,08% NEIN

398.274 Abstimmungs-berechtigte
50,8% Abstimmungs-beteiligung
201.955 gültige Stimmen

Für ein wirksames Ergebnis des Bürgerent-scheides muss die Mehrheitsentscheidung von mindestens 25% der Abstimmungsberechtigten (99.569 gültige Stimmen)
vertreten werden.

Das Ergebnisquorum wurde erreicht.


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