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11.08.2006 - Erster Bürgermeister legt erneut Widerspruch
ein
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Der Erste Bürgermeister Dr. Lutz Vogel hat erneut
Widerspruch gegen den Beschluss des Stadtrates eingelegt,
den Baubeginn der Waldschlößchenbrücke auszusetzen. In
seiner gestrigen Sitzung hatte der Stadtrat unter Ziffer 3
beschlossen:
"3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die weitere
Vergabe von Bauleistungen und den Baubeginn der
Waldschlößchenbrücke bis zur Aufbereitung und Entscheidung
über die Handlungsoptionen weiterhin auszusetzen und
gleichzeitig zu sichern, dass die aus dieser Aussetzung
möglicherweise resultierenden finanziellen
Entschädigungsverpflichtungen für die Stadt minimiert
werden."
In der Begründung zum Widerspruch, der jetzt den Stadträten
zugeht, heißt es dazu:
"Mit Ziffer 3 des Beschlusses wird erneut gegen die
Sperrwirkung des Bürgerentscheides "Waldschlößchenbrücke"
vom 27. Februar 2005 verstoßen.
Mit dem genannten Bürgerentscheid wurde die
Landeshauptstadt Dresden verpflichtet, die
Waldschlößchenbrücke zu bauen.
Ziffer 3 des nunmehr gefassten Stadtratsbeschlusses steht
der Umsetzung des Bürgerwillens aus dem Bürgerentscheid
entgegen. Gemäß § 24 SächsGemO kann ein Bürgerentscheid
innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden, auch wenn
sich die zugrundeliegenden Verhältnisse seit dem maßgeblich
geändert haben (Krieger/Menke/Arens, SächsGemO, § 24 Zf.
3).
Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine
Entscheidung des Volkes auf dem Verwaltungswege unterlaufen
werden. Hält der Stadtrat eine Änderung für sinnvoll, kann
er dies nur im Wege des Bürgerentscheides bewirken (a. a.
O.).
Dies hat der Stadtrat mit dem Beschluss zu Ziffer 3 des
Antrages nicht getan. Der Beschluss, dass "die weitere
Vergabe von Bauleistungen" und der "Baubeginn der
Waldschlößchenbrücke ... weiter auszusetzen" ist, steht der
Entscheidung aus dem Bürgerentscheid vom 27. Februar 2005
entgegen..
Die Angelegenheit ist dem Regierungspräsidium Dresden
unverzüglich zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der
Beschlüsse vorzulegen."
Damit steht nunmehr fest, dass das Regierungspräsidium über
die Rechtmäßigkeit der gefällten Stadtratsbeschlüsse
befinden muss.
In Ziffer 1 des gestrigen Beschlusses wird der
Oberbürgermeister beauftragt, dem Stadtrat eine Vorlage zur
Durchführung eines Bürgerentscheides vorzulegen. Dies wird
voraussichtlich in einer Stadtratssitzung am 24. August
geschehen.
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