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Bürgerinitiative ruft zu schnellem Baubeginn auf
Die
Bürgerinitiative Pro Waldschlößchenbrücke sieht sich durch
das heutige Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes
(OVG) in Bautzen in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Der
Beschluss des Dresdner Verwaltungsgerichts ist aufgehoben;
die vom OVG verfügten Auflagen zum Schutz der „Kleine
Hufeisennase“ hindern den Baubeginn der
Waldschlößchenbrücke nicht.
„Die Stadtverwaltung sowie die beauftragen Baufirmen sind
jetzt angehalten, mit den Bau unverzüglich zu beginnen.“
fordern Nicolaus Köhler-Totzki und Dr. Hans-Joachim Brauns,
die Sprecher der Bürgerinitiative Pro Waldschlößchenbrücke.
Beide weiter: „Wir reichen den Gegnern die Hand. Sie haben
ehrenvoll gekämpft, verloren und nun sollte Schluss sein.
Alles andere wäre nach demokratischen und rechtsstaatlichen
Grundsätzen nicht nachvollziehbar.“
Beide Sprecher appellieren an die UNESCO: „Sie hat uns in
vollem Wissen um die jetzt zu bauende Waldschlößchenbrücke
in die Welterbeliste aufgenommen. Sie sollte die mit den
angedachten Änderungen bei der Beleuchtung und bei den
Bogentreppen ausgestreckte Hand ergreifen und einschlagen.“
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Brückengegner im Stadtrat verstoßen gegen
geltendes Recht:
Der Bürgerentscheid verpflichtet die Stadt
Dresden, die Waldschlöß-chenbrücke zu bauen.
Die mehrfach von den Brückengegnern im Stadtrat gefassten
Verhinderungsbeschlüsse stehen der Umsetzung des Bürgerwillens aus dem
Bürgerentscheid entgegen. Gemäß § 24 der Sächsischen Gemeindeordnung kann
ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden, auch
wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse seitdem maßgeblich geändert
haben. Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine
Entscheidung des Volkes durch den Stadtrat unterlaufen werden kann.
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Es ist geschafft - Bürgerentscheid Ergebnis:
67,92% JA
32,08% NEIN
398.274 Abstimmungs-berechtigte
50,8% Abstimmungs-beteiligung
201.955 gültige Stimmen
Für ein wirksames Ergebnis des Bürgerent-scheides muss die
Mehrheitsentscheidung von mindestens 25% der Abstimmungsberechtigten (99.569
gültige Stimmen)
vertreten werden.
Das Ergebnisquorum wurde erreicht.
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PDS-Kampagne entgegentreten

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