Baubeginn für Waldschlößchenbrücke ist möglich
Pressemitteilung Sächsischen Oberverwaltungsgerichts
Mit dem Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden darf
begonnen werden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat
mit dem heute bekannt gegebenen Beschluss vom 12.11.2007 (5
BS 336/07) die Anträge dreier Naturschutzverbände auf
vorläufigen Baustopp abgelehnt. Den anderslautenden
Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 9.8.2007 (3 K
712/07) hat es geändert. Dabei hat das Sächsische
Oberverwaltungsgericht zugleich Auflagen zum Schutz der
Fledermausart Kleine Hufeisennase verfügt.
In dem Beschwerdeverfahren stritten die Beteiligten im
Wesentlichen über eine mögliche Gefährdung der streng
geschützten Fledermausart Kleine Hufeisennase durch die
beabsichtigte Errichtung und Nutzung der
Waldschlößchenbrücke. Insbesondere wurde eine Gefährdung
aufgrund des sog. „Falleneffekts“ geltend gemacht. Die
Fledermäuse würden durch die bei Dunkelheit um die
Beleuchtung der Brücke angelockten Insekten zu deren Jagd
animiert. Für diesen Fall bestehe eine hohe
Wahrscheinlichkeit, dass sich die Insekten fallen ließen,
um den Fledermäusen zu entkommen. Folge hiervon sei, dass
die Kleine Hufeisennase dann mit vorbeifahrenden Fahrzeugen
kollidiere.
Nach Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts
geht von dem Brückenbauwerk selbst keine Gefahr für die
Kleine Hufeisennase aus. Auch eine ernsthafte
Beeinträchtigung dieser Fledermausart aufgrund von Lärm
oder verkehrsbedingten Schwingungen der
Waldschlößchenbrücke sei nicht möglich. Ob eine Gefährdung
der Kleinen Hufeisennase im Fall der Jagd nach Insekten,
welche durch die Brückenbeleuchtung angezogen werden,
vorliege, könne derzeit nicht abschließend beurteilt
werden. Dieser etwaigen Gefährdung könne jedoch aller
Voraussicht nach durch eine Nachbesserung des den Bau der
Brücke erlaubenden Planfeststellungsbeschlusses begegnet
werden. Bis dahin könne eine etwaige Gefährdung durch die
vom Gericht verfügten Auflagen vermieden werden. Durch
diese Auflagen wird der Freistaat Sachsen verpflichtet,
durch verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf der
Waldschlösschenbrücke das Risiko einer Kollision der
Kleinen Hufeisennase mit Kraftfahrzeugen aufgrund des sog.
„Falleneffekts“ zu minimieren. Hierbei handelt es sich um
die Verpflichtung zu einer Beschränkung der
höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h auf der
Waldschlösschenbrücke während der „Nachtzeiten“ von April
bis Oktober des Jahres. Damit wird nach Auffassung des
Senats sichergestellt, dass selbst bei einer Überschreitung
der höchstzulässigen Geschwindigkeit um 30 km/h kein
Kollisionsrisiko der Kleinen Hufeisennase mit Fahrzeugen
bestehe. Das dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde
liegende Gutachten gehe zu Recht davon aus, dass eine
zunehmende Kollisionsgefahr der Kleinen Hufeisennase nur
gegenüber schneller als 60 km/h fahrenden Fahrzeugen
bestehe. Durch die zugleich verfügte Verpflichtung zur
Installierung von 2 Geschwindigkeitsmessstellen auf der
Waldschlösschenbrücke werde gewährleistet, dass die
Geschwindigkeitsbeschränkung im Wesentlichen eingehalten
werde. Die zeitliche Begrenzung des Tempolimits
berücksichtige, dass die Kleine Hufeisennase erst bei
völliger Dunkelheit ausschwärme und jage.
Endgültig könne ein möglicher Fehler des
Planfeststellungsbeschlusses etwa durch die Beauflagung von
Bepflanzungen, die Leitstrukturen vorgäben und die Kleine
Hufeisennase veranlassten, die Brücke unterhalb der
Fahrbahn zu queren und damit das Kollisionsrisiko
minderten, beseitigt werden. Möglich sei es auch, die
Wirkung der in Betracht kommenden Brückenbeleuchtung näher
zu untersuchen und die am besten geeigneten
Beleuchtungsmittel festzulegen. Denkbar sei auch die
Anordnung von Beobachtungsmaßnahmen (sog. Monitoring).
Gerade bei wissenschaftlicher Unsicherheit über die
Wirksamkeit von Schutz- und Kompensationsmaßnahmen könne es
sich anbieten, durch ein Monitoring weitere Erkenntnisse
über Beeinträchtigungen zu gewinnen und dementsprechend die
Durchführung des Vorhabens zu steuern.
Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist
unanfechtbar.
Peter Kober
- Pressesprecher - |