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Das neue Brückenmännchen war im Stadtrat dabei

„Kein Streit würde lange dauern, wenn das Recht oder das Unrecht nicht auf beiden Seiten wäre“, sagte der französische Aphoristiker François VI. Duc de La Rochefoucauld vor 350 Jahren.

Dieser Satz fiel mir ein, als ich in der Vorweihnachtswoche die wiederholte Diskussion über die Brücke im Stadtrat verfolgte. Diesmal ging es um die 300 Jahre alte Buche, die für einen Straßenzug gefällt werden muß. Rainer Kempe (Linksfraktion) vertrat die Meinung, die Straße könne minimal geschwenkt werden und alles wird gut. Baubürgermeister Herbert Feßenmayr weiß es aber komplizierter. Ein neues Planfeststellungsverfahren wäre nötig und andere Grundstückseigentümer wären dann betroffen. Das bringe nur neuen Streit. (Ob Russlands Präsident Wladimir Putin davon weiß? Schließlich befand sich in dieser Angelikastraße mehrere Jahre sein KGB-Arbeitsdomizil.) Die Umweltaktivisten von Robin Wood haben sich darauf eingerichtet, über Weihnachten die Buche besetzt zu halten. Zu Hause wäre es doch gemütlicher, denn die Richter haben bekanntlich entschieden, dass die Baumfällarbeiten rechtens sind. Übrigens hat mir ein Leser geschrieben, dass alle Gerichtsentscheidungen zum Bau der geplanten Brücke Fehlurteile seien. Da fühlen sich doch manche wirklich als rechte Hand von dem Herrn, dessen Geburt wir Heiligabend gefeiert haben! Alles besser zu wissen, als die höchsten Richter unseres Rechtsstaates, könnte doch nur er? Eberhard Burger, Ex-Frauenkirchenbaudirektor, hat sich mit dem Versöhnungsgeist von Dresdens großem Barockschatz zu Wort gemeldet. Er sieht bauliche Veränderungsmöglichkeiten im Rahmen der bisherigen Planfeststellung und hat der Unesco in Paris vorgeschlagen, mit diesen Vorschlägen bei einem Ortstermin in Dresden die Sache mit dem Welterbe noch einmal zu prüfen. Eine Antwort aus Paris liegt noch nicht vor, aber vielleicht wollen die Herrschaften auch erst einmal in Ruhe Weihnachten und das neue Jahr feiern, um dann im Sinne von Duc de La Rochefoucauld in Dresden zu sagen: „Alles wird gut!“ (Mehr zum Thema Brückendiskussion heute auch auf Seite 10, wo die Bürgerinitiative Pro Waldschlößchenbrücke u.a. an die vergessenen oder verdrängten Anfänge des Brückenstreites erinnert.)

aus dem Sächsischen Boten vom 27.12.2007

 

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Brückengegner im Stadtrat verstoßen gegen geltendes Recht:

Der Bürgerentscheid verpflichtet die Stadt Dresden, die Waldschlöß-chenbrücke zu bauen.
Die mehrfach von den Brückengegnern im Stadtrat gefassten Verhinderungsbeschlüsse stehen der Umsetzung des Bürgerwillens aus dem Bürgerentscheid entgegen. Gemäß § 24 der Sächsischen Gemeindeordnung kann ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden, auch wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse seitdem maßgeblich geändert haben. Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine Entscheidung des Volkes durch den Stadtrat unterlaufen werden kann.
 

Es ist geschafft - Bürgerentscheid Ergebnis:

67,92% JA
32,08% NEIN

398.274 Abstimmungs-berechtigte
50,8% Abstimmungs-beteiligung
201.955 gültige Stimmen

Für ein wirksames Ergebnis des Bürgerent-scheides muss die Mehrheitsentscheidung von mindestens 25% der Abstimmungsberechtigten (99.569 gültige Stimmen)
vertreten werden.

Das Ergebnisquorum wurde erreicht.


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