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"Der Respekt vor der UNESCO gebietet es, den von ihr erbetenen Zeitraum zu gewähren. An dem Bürgerentscheid und seiner Rechtsverbindlichkeit ändert das freilich nichts!"

Interview mit Dr. Hans-Joachim Brauns, Sprecher der Bürgerinitiative Pro Waldschlößchenbrücke

Herr Dr. Brauns, vor einem Jahr fand der Bürgerentscheid statt, am 22.3.2006 sollte es losgehen, gebaut wird aber im März noch nicht?

Nein, nach dem Bürgerentscheid am 27.02.2005 hat die Stadtverwaltung das Verfahren zum Bau des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke wieder aufgenommen, was ihr von der neuen Mehrheit im Stadtrat untersagt worden war. Das Verfahren zur Vergabe der Bauleistungen ist kompliziert; die Bauleistungen mussten europaweit ausgeschrieben werden, die Bewerber brauchen Zeit, ihre Angebote zu erstellen, und schließlich müssen die Angebote in eine Vorlage der Verwaltung gegossen werden mit einem Vorschlag an den Stadtrat, wem die Baueistungen übertragen werden sollen. Die Vergabe der Bauleistungen hätte zu Beginn dieses Jahres erfolgen sollen. Begonnen worden wäre übrigens mit dem Bau des noch nicht sanierten Teiles des Käthe-Kollwitz-Ufers im Bereich des Altstädter Brückenkopfes der Waldschlößchenbrücke.

Der Direktor des UNESCO-Welterbezentrums hatte jedoch - von Eingaben verunsichert - um zusätzliches Material zu Brücke sowie darum gebeten, vor der Befassung der UNESCO-Versammlung Mitte Juli 2006 in Vilnius mit der Brücke keine vollendeten Tatsachen zu schaffen. Der Respekt vor der UNESCO gebietet es, den von ihr erbetenen Zeitraum zu gewähren. An dem Bürgerentscheid und seiner Rechtsverbindlichkeit ändert das freilich nichts!

Wer hat denn die UNESCO so verunsichert und worum geht es denn diesen Leuten wirklich?

Einigen wenigen Brückengegner ist offensichtlich der Wille der großen Mehrheit der Bürger egal und sie suchen weiterhin nach Wegen, den Bürgerentscheid zu Fall zu bringen. Sie haben es geschafft, den Direktor des UNESCO-Welterbezentrums zu verunsichern. Sie versuchen, die UNESCO für ihre Zwecke zu benutzen und das heißt, die Umsetzung des Bürgerentscheids zu verhindern.

Aber die Dresdner haben doch entschieden? Nimmt die Demokratie Schaden?

Die Demokratie nimmt zweifelsohne Schaden, wenn der klare Wille der Bürger nicht umgesetzt wird. Was soll denn anstelle des Bürgerentscheides gelten? Der Wille der UNESCO? Der Wille weniger (welcher?) oder vielleicht nur eines Einzigen, der selbst bestimmt, was richtig und falsch, gut und böse ist? Das wäre Diktatur! Man muss es einmal aussprechen: Was derzeit geschieht, ist ein Verrat an der friedlichen Revolution 1989/90.

Demokratie heißt diskutieren und den anderen zu überzeugen versuchen - und dann abstimmen. Das Ergebnis der Abstimmung muss gelten! Dies und nur dies kann die Grundlage zum Handeln sein. Ohne den Respekt vor dem Abstimmungsergebnis ist Demokratie nicht lebensfähig! Wer eine Mehrheitsentscheidung nicht respektiert, stellt sich über den anderen, hält diejenigen, die anderer Auffassung sind, für dumm, fremd gesteuert und was sonst noch alles. Das ist im Übrigen auch Arroganz pur.

Interessant ist auch, dass sich die Brückengegner zumeist aus den politischen Gruppen rekrutieren, die den Bürgerwillen - vermeintlich - ganz hoch hängen und auch die erforderliche Zahl von Unterschriften für ein Bürgerbegehren senken wollen. Oder wollten? Da hört man nichts mehr.

Setzt sich der Oberbürgermeister über das Ergebnis des Bürgerentscheides hinweg, wenn der Bau jetzt nicht beginnt?

Wir haben nicht nur einen eindeutigen Bürgerentscheid zu dem Verkehrszug Waldschlößchenbrücke, sondern auch einen sofort vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss; alle Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Sofortvollzug sind abgewiesen worden. Die Finanzmittel stehen abrufbereit zur Verfügung. Die Stadtverwaltung mit dem Oberbürgermeister an der Spitze ist damit politisch und rechtlich verpflichtet, den Verkehrszug Waldschlößchenbrücke zu bauen. Wir haben keine Veranlassung zu glauben, dass die Stadtverwaltung ihren Pflichten nicht nachkommen wird.

Dabei ist es ein normaler Vorgang, wenn die Stadtverwaltung auf die von den Brückengegnern künstlich verunsicherte UNESCO Rücksicht nimmt, die von der UNESCO erbetenen Unterlagen liefert und - nicht zuletzt durch persönlichen Kontakt - bemüht ist, die Verunsicherung zu beseitigen. Der Respekt vor der UNESCO lässt ein Zuwarten mit der Vergabe bis zu deren Sitzung in Vilnius als vertretbar erscheinen.

Vor dem Bürgerentscheid sagten Sie, dass die Brücke von der UNESCO geprüft sei?

So ist es auch! Die Waldschlößchenbrücke ist integraler Bestandteil des Aufnahmeantrags Dresdens zum Welterbe. Hierauf hat der damalige Stadtrat besonderen Wert gelegt. Alle drei von der UNESCO beauftragten Gutachter - es war nicht nur einer - waren unmittelbar vor Ort und zwar zu Lande und zu Wasser. Sie kannten und kennen den Standort der Brücke sowie die Art und den Umfang der Brücke genau. Die Gutachter hatten nicht nur die Aufgabe, Fakten für die UNESCO-Versammlung darzustellen, sondern auch zu bewerten. Keiner der Gutachter hat ein Problem mit der Waldschlößchenbrücke gesehen. Die unmittelbare Ortskenntnis der Gutachter ist deshalb wichtig, weil die fehlerhafte Ortsbeschreibung im ICOMOS-Gutachten damit keinen Einfluss auf die Bewertung hat.

Die Gegner sagen, die Unterlagen seien nicht vollständig?

Das ist Unsinn. Worum geht es denn? Die Stadt hat den Antrag auf Aufnahme des Elbtals und der Elbhänge zwischen Übigau und Pillnitz in das Welterbe als „Sich entwickelnde Kulturlandschaft“ gestellt. Dabei handelt es sich um eine recht neue Kategorie, bei der die Veränderung und Gestaltung der Landschaft durch den Menschen gerade ein wesentliches Kriterium ist! Die kulturelle Entwicklung des Elbtals und der Elbhänge durch die Existenz und Entwicklung Dresdens über die Jahrhunderte hinweg und in die Zukunft hinein ist das Welterbe. Brücken sind schon immer das Kernelement der Verbindung einer beidseits des Flusses gelegenen Stadt gewesen. Die Waldschlößchenbrücke ist deshalb die natürliche und in der Kontinuität der Stadtentwicklung stehende Verbindung der vergleichsweise neuen Stadteile Dresdens rund um die Fetscher- und die Waldschlößchenstraße. Beide Straßen sind aufeinander bezogen angelegt worden. Hierzu genügt ein Blick auf den Stadtplan Dresdens. In den Welterbeantragsunterlagen steht unmissverständlich, dass an dieser Stelle eine Brücke gebaut wird, welchen Umfang sie hat und wie sie aussehen wird. Hieran hat sich seither nichts geändert.

Welche Unterlagen sollen denn an die UNESCO noch geliefert werden?

Im Wesentlichen wird dem Vernehmen nach im Auftrag der UNESCO - und bezahlt von der Stadt - eine computeranimierte Visualisierung der Brücke in der Landschaft sowie eine Stellungnahme erstellt, in der die lange Geschichte der Waldschlößchenbrücke und ihre Bedeutung für die Entwicklung der Stadt dargestellt wird. Auch auf den Bürgerentscheid und seine Bedeutung wird hingewiesen werden. Die Gegner haben übrigens offensichtlich „vergessen“, dem Direktor des UNESCO-Welterbezentrums von dem Bürgerentscheid zu berichten, als sie ihn für ihre Zwecke einspannten. Von dem Bürgerentscheid erfuhr der Direktor erst bei dem Besuch des Oberbürgermeisters bei ihm.

Wenn die gewünschten Unterlagen geliefert wurden, wie geht es dann weiter?

Die UNESCO wird die Unterlagen zur Kenntnis nehmen und in Vilnius beraten. Zwischenzeitlich wird das Gespräch zwischen dem Direktor des UNESCO-Welterbezentrums und dem Oberbürgermeister dem Vernehmen nach fortgesetzt werden.

Vielen Dank für das Gespräch.
Das Gespräch führte Steffen Kaden.

 

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Brückengegner im Stadtrat verstoßen gegen geltendes Recht:

Der Bürgerentscheid verpflichtet die Stadt Dresden, die Waldschlöß-chenbrücke zu bauen.
Die mehrfach von den Brückengegnern im Stadtrat gefassten Verhinderungsbeschlüsse stehen der Umsetzung des Bürgerwillens aus dem Bürgerentscheid entgegen. Gemäß § 24 der Sächsischen Gemeindeordnung kann ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden, auch wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse seitdem maßgeblich geändert haben. Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine Entscheidung des Volkes durch den Stadtrat unterlaufen werden kann.
 

Es ist geschafft - Bürgerentscheid Ergebnis:

67,92% JA
32,08% NEIN

398.274 Abstimmungs-berechtigte
50,8% Abstimmungs-beteiligung
201.955 gültige Stimmen

Für ein wirksames Ergebnis des Bürgerent-scheides muss die Mehrheitsentscheidung von mindestens 25% der Abstimmungsberechtigten (99.569 gültige Stimmen)
vertreten werden.

Das Ergebnisquorum wurde erreicht.


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