Häufige Fragen
Was wird nicht alles behauptet und geschrieben, um den
Bau des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke doch noch
verhindern zu können? Was taugen die Argumente und
Behauptungen der Brückengegner wirklich? Was steckt
dahinter? Wir geben Ihnen Antworten.
Liegt für den "Elbtunnel"
ein fertiges Projekt vor?
Nein.
Ein "Elbtunnel" wurde bislang in
verschiedenen Studien untersucht.
Es ist völlig offen, ob und mit welchen Auflagen eine
Tunnelplanung bis zur Genehmigungsreife
geführt werden kann.
Die Tunnelstudie des Ingenieurbüros BUNG Beratende
Ingenieure stellt hierzu fest: „Zunächst ist festzuhalten,
dass es sich bei den vorliegenden Studien lediglich um
Machbarkeitsstudien handelt, deren Planungstiefen deutlich
unter einer Vorplanung liegen.“
Die Stellungnahme von des Ingenieurbüros ILF Beratende
Ingenieure (Innsbruck) im Auftrag der Grünen Liga stellt
fest: „Dieses Optimierungspotential kann nur mit einer
entsprechenden Planung für das Gesamtprojekt ermittelt
werden, die die gleiche Tiefe wie die Planung der
Brückenlösung aufweist.“
Sind die Baukosten
für den "Elbtunnel" und die Brücke in
etwa gleich?
Nein.
Die offene Bauweise für den "Elbtunnel" und die damit
erforderliche zeitweise Verlegung der Elbe erbringt immense
Kosten. Die Tunnelstudie von BUNG
stellt dazu fest: „Hinsichtlich der Höhe der Kosten für
die Wasserhaltung und die Fußinjektionen verbleibt ein Risiko.“
Die Baukosten für einen Elbtunnel sind bisher über das
Stadium von Kostenschätzungen nicht hinaus gegangen. Daher
sind diese Angaben mit sehr großer Unsicherheit behaftet,
die erst durch eine vertiefte planerische Bearbeitung
beseitigt werden könnte.
Fazit BUNG: „Die Differenz zu einer Brückenlösung beläuft
sich demnach auf mindestens 29 bis 36 Mio. € zuzüglich
Planungs- und Gutachterkosten.“
Der
Bundesminister für Verkehr hat das Begleichen von
Mehrkosten für den "Elbtunnel" doch aber
zugesagt?
Das ist falsch.
Zu dieser These liegen keine gesicherten Erkenntnisse
vor. Eine eindeutige Kostenzusage (auch hinsichtlich der
Höhe der übernommenen Kosten) ist nicht bekannt. Es
existieren dazu lediglich Absichtserklärungen. Karin Roth,
parlamentarische Staatssekretärin im
Bundesverkehrsministerium sagt dazu: "Darüber hinaus könnte
sich der Bund vorstellen, dass er sich am Mehraufwand ...
beteiligt". Der Sprecher des Regierungspräsidiums Dresden
Holf Felber findet es bezeichnend, dass ein Ministerium
Mittel für einen Tunnel in Aussicht stellt, das mehrfach
mit der Streichung der Fördermittel für die Brücke gedroht
habe.
Stimmte es, dass die Betriebskosten für den Elbtunnel
deutlich niedriger als für die Brücke sind?
Das ist falsch.
Logischerweise sind die Betriebskosten für einen
Elbtunnel höher als für eine Brücke, denn ein Elbtunnel
muss beispielsweise 24 Stunden am Tag beleuchtet und
belüftet werden. Dies ist bei der Brücke nicht notwendig.
Zu den Betriebskosten des Volltunnels existieren
verschiedene Studien, welche zwischen 828.000 EUR/Jahr und
3 Mio EUR/Jahr liegen. Präzisierungen zu diesen Kosten sind
ohne die o. g. planerische Vertiefung nicht möglich. Die Betriebskosten für den gesamten Verkehrszug
(so wie jetzt im Bau mit Brücke und Tunneln) werden von der Stadt mit ca. 790.000 EUR/Jahr
angegeben.
Bei
der Tunnellösung sind jedoch infolge steigender
Energiepreise künftig deutlichere Steigerungen als bei der
Brücke zu erwarten, da immerhin die Hälfte der
Tunnelbetriebskosten aus Stromkosten für Belüftung und
Beleuchtung resultieren.
Sind die Tunnelanbindungen der Waldschlößchenbrücke
für einen Elbtunnel voll nutzbar?
Nein.
Aufgrund der vom Wasser- und Schifffahrtsamt geforderten
Tunnelüberdeckung von 3,50 m und unter Ausnutzung eines
5%igen Gefälles des Tunnels ergeben sich Mehrlängen bei den
Tunnelrampen. Dies führt zu einer Verschiebung der
Tunnelportale. Die neuen Portale auf der Neustädter Seite
führen zum Abriss von z. T. denkmalgeschützten Gebäuden und
weiteren Baumfällungen sowie Grundstücksenteignungen! Die
Darstellung, man können die Brücke einfach wegnehmen und
durch einen Tunnel ersetzen sind unhaltbar.
Von Tunnelbefürworter wird gesagt, dass beim Bau
eines Elbtunnels Fußgänger und Radfahrer die Elbe mit der
Elbfähre queren können?
Diese Zumutung wird tatsächlich verbreitet.
Die kostenpflichtige Elbquerung mittels Fähre oder Bus
bei einer Tunnellösung ist ein gravierender Nachteil
gegenüber der Möglichkeit, die Elbe als Fußgänger oder
Radfahrer auf der Waldschlößchenbrücke zu queren. Die
Dresdner auf die Elbfähre zu zwingen, steht im Widerspruch
zu den Prioritäten der Verkehrspolitik des
Verkehrskonzeptes der Landeshauptstadt Dresden, dass die
„Förderung der Attraktivität und des Erlebniswertes des
Fußgänger- und Fahrradverkehrs“ fordert.
Außerdem:
Eine niveaugleiche Verknüpfung der geplanten Buslinie mit
der Straßenbahnlinie in der Bautzner Straße ist bei
Ausführung eines Volltunnels nicht möglich. Die
Tunnelstudie von BUNG stellt hierzu fest: „Die fehlende
ÖPNV Beziehung stellt eine Minderqualität des Verkehrszuges
dar und muss gesondert bewertet werden.“
Kann der für den Brückenbau avisierte
Fertigstellungstermin auch beim Bau eines Elbtunnels
eingehalten werden?
Nein.
Diese Aussage ist nicht zutreffend, denn zunächst stünden,
basierend auf der Studie von EIBS, erhebliche planerische
Leistungen an. Allein der Tunnelstudie von BUNG werden z.
B. benannt:
- Risikoanalyse gem. RABT 2006
- geeignetes Wasserhaltungskonzept
- Planung und Abstimmung von Pannenbuchten
- Lüftungs- und Immissionsgutachten
- hydrogeologisches Gutachten
- hydraulische Modellberechnung
- Nachweis der Umweltverträglichkeit
- Altlastenuntersuchung
- bei offener Bauweise: Flächenpeilungen
- bei offener Bauweise: Planung der Elbverlegung
- bei offener Bauweise: Deponie- bzw.
Zwischendeponiekonzept
Aufgrund der veränderten Betroffenheiten durch eine
Tunnellösung wäre ein erneutes Planfeststellungsverfahren
erforderlich. Im Anschluss an einen
Planfeststellungsbeschluss stünde erneut der Klageweg
offen. Der sich ergebende zeitliche Verzug ist nicht
kalkulierbar. Erklärungen von Umweltverbänden, nicht gegen
eine Tunnellösung klagen zu wollen, besitzen hierfür
keinerlei Relevanz.
Da sich ein Bau erst an die oben beschriebenen Planungs-
und Genehmigungsprozesse anschließen kann, wäre mit einer
Inbetriebnahme eines Volltunnels nicht vor 2015 zu rechnen.
Wann ist die
Brücke fertig? Die im Bau befindliche Brücke kann von
allen Verkehrsteilnehmen ab 2011 genutzt werden! |