UNESCO
„Der Schlüssel zur Lösung des Problems liegt nicht in
Dresden“
Interview des Regierungspräsidenten Dr. Henry Hasenpflug
mit der Deutschen Presse-Agentur zum Thema „Waldschlößchenbrücke“
22.06.2007
Der Regierungspräsident Dr. Henry Hasenpflug hat der
Deutschen Presse-Agentur am gestrigen späten Nachmittag ein
Interview zum Thema „Waldschlößchenbrücke“ gegeben. Im
Folgenden stellen wir den vollen Wortlaut des Interviews
zur Verfügung.
Frage: Die Stadt Dresden sucht fieberhaft nach einem
Kompromiss, um den UNESCO-Welterbetitel für das Elbtal zu
retten. In der kommenden Woche soll dazu ein alternativer,
filigranerer Brückenentwurf dem Welterbekomitee vorgestellt
werden. Warum unterstützt das Regierungspräsidium diese
Bemühungen nicht und treibt stattdessen den Bau derjenigen
Brücke voran, die den Titel kosten könnte? Hätte man nicht
zumindest mit der Vergabeentscheidung für die Brücke noch
bis nach der Sitzung des Welterbekomitees warten können?
Dr. Hasenpflug: Wir haben eine glasklare Rechtslage,
und der ist unverzüglich – ich betone: unverzüglich! - zu
entsprechen. Danach hat der Bürgerentscheid für den Bau der
Waldschlößchenbrücke (WSB) von 2005 Vorrang gegenüber
etwaigen Verpflichtungen aus der Welterbekonvention. Diese
Sichtweise des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes in
Bautzen hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich als
korrekt eingeordnet. Ich frage mich, wessen Urteilsspruch
die Brückengegner im Dresdner Stadtrat davon überzeugen
könnte, dass sie das direktdemokratische Votum der Dresdner
Bürger zu respektieren und umzusetzen haben.
Niemand stellt in Abrede, dass ein Kompromiss zwischen dem
Weltkulturerbe-Titel und den Vorgaben des Bürgerentscheides
für den Bau der WSB wünschenswert ist. Aber Sach- und
Rechtslage lassen das augenblicklich nicht mehr zu –
jedenfalls nicht so, wie sich das einige Stadträte in
Dresden vorstellen.
Wir müssen konstatieren, dass unversöhnliche Gegner des
Brückenbaus am Waldschlößchen den Weltkulturerbe-Status des
Dresdner Elbtals für ihre Zwecke instrumentalisiert haben.
Heute, nachdem ihnen die Gerichte mehrere Lektionen in
Sachen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erteilt haben,
stehen sie vor den Trümmern ihrer Verhinderungsstrategie
und denken über einen Brückenbau am Waldschlößchen
überhaupt erstmals ernsthaft nach. Mit diesem allzu späten
Zeitpunkt der Besinnung ist auch verbunden, dass innerhalb
der Bindefrist des Bürgerentscheides die sichere Umsetzung
eines Neuprojektes völlig unrealistisch ist. Nach dem
Februar 2008 aber besteht die Möglichkeit, die Brücke
beispielsweise durch einen einfachen Stadtratsbeschluss
gänzlich zu verhindern. Das können und werden wir nicht
zulassen, denn hier droht schwerer und nachhaltiger Schaden
für Rechtsstaat und Demokratie.
Zum Zeitpunkt des Bürgerentscheids über die
Waldschlösschenbrücke wussten die Dresdner nicht, dass der
Bau der Flussquerung den Titel gefährden würde. Spielt das
bei ihren Entscheidungen keine Rolle?
Das Welterbe-Komitee hat 2004 in Kenntnis von Standort,
Dimensionierung und Gestalt der Waldschlößchenbrücke
entschieden, dass das Dresdner Elbtal mit dieser Brücke den
Titel verdient. Niemand konnte absehen, dass das gleiche
Komitee bei exakt gleicher Sachlage zwei Jahre später
plötzlich ganz anders entscheidet.
Mittlerweile wird von deutschen UNESCO-Vertretern
signalisiert, das Komitee könne vielleicht mit einer
anderen Brücke einverstanden sein. Da ergibt sich die
Frage, wie sich das Komitee dann heute zum Aachener
Gutachten von 2006 stellt, das die Grundlage für seine
Entscheidung war, das Dresdner Elbtal auf die Liste der
bedrohten Welterbestätten zu setzen. Damals hieß es, die
Brücke an dieser Stelle zerschneide an den Elbbogen an
seiner empfindlichsten Stelle und teile das Elbtal. Wieso
ist das beim Brückenentwurf von Schlaich nicht der Fall?
Inzwischen gibt es allerdings auch eine Reihe von Belegen,
nach denen das Welterbekomitee 2006 in Vilnius seine
Entscheidung zu Lasten Dresdens unter falschen Annahmen
getroffen hat. Der Schlüssel zur Lösung des Problems liegt
gar nicht in Dresden. Ich appelliere an das
Welterbe-Komitee, die Umstände seine Vilniuser Entscheidung
von 2006 transparent zu machen und auf korrekten sachliche
Grundlagen den Sachverhalt noch einmal abzuwägen.
Kritiker sehen das Ansehen Dresdens, Sachsens und sogar
Deutschlands in Gefahr, sollte der Titel nicht gerettet
werden können. Sind die möglichen Konsequenzen des
Titelverlusts dem Regierungspräsidium egal?
Es ist für mich nicht denkbar, dass – wie gelegentlich
kolportiert - das Welterbekomitee andere deutsche Anträge
für seinen Titel von vorn herein verwirft oder für die
Deutschen die Hürden künftig etwa höher als für andere
stellt. Diese Behauptung unterstellt doch, dass das
Welterbe-Komitee von vermeintlichen Kränkungen oder von
kleinlicher Rachsucht angetrieben sei.
Ich bin mir aber sicher, die Sache lässt sich gütlich
regeln, wenn die Umstände der Vilniuser Entscheidung noch
einmal umfassend und in aller Öffentlichkeit geprüft
werden. Es ist nicht glaubhaft, dass allein die Forderung
nach Transparenz und Fairness an das Welterbe-Komitee das
Ansehen Dresdens, Sachsens oder Deutschlands in Gefahr
bringen sollte.
In Gefahr sind hingegen tatsächlich Rechtsstaatlichkeit und
Demokratie, wenn die Bindefrist des Bürgerentscheides
ausläuft, ohne dass der Brückenbau unumkehrbar begonnen
wurde. Denn die Dresdner Bürger müssen sich doch fragen,
was ihr gesetzlich verbrieftes Recht auf unmittelbare
Mitbestimmung in den kommunalen Angelegenheiten wert ist,
wenn es den unbelehrbaren Brückengegnern im Stadtrat
gelingt, mit Demagogie und juristischen Winkelzügen den
Bürgerentscheid und dazu ergangene höchstrichterliche
Urteile letztendlich auszuhebeln und den Brückenbau zu
verhindern.
Die Stadt Dresden würde sich vertraglich verpflichten,
die Brücke auf alle Fälle zu bauen. Wäre ein neues
Planfeststellungsverfahren nicht doch noch möglich, wenn
dadurch der Titel gerettet werden könnte? Der Bund soll
angekündigt haben, sich an den entstehenden Mehrkosten zu
beteiligen.
Die Versicherungen des Dresdner Stadtrates, nach Auslaufen
der Bindefrist des Bürgerentscheides eine Brücke am
Waldschlößchen zu bauen, sind von fraglichem Wert. Die
Brückengegner im Stadtrat haben die Möglichkeit, ab März
2008 ihre eigene vertragliche Verpflichtung für einen
Brückenbau am Waldschlößchen gerichtlich anzugreifen.
Niemand kann sie daran hindern und es ist nicht sicher, wie
die gerichtliche Prüfung eines solchen Vertrages ausgehen
wird, denn wir bewegen uns hier auf juristischem Neuland.
Aber das ist nur der eine Aspekt der Sache. Der andere ist:
In einen solchen Vertrag können Dritte, die für den Ausgang
einer Planfeststellung ebenso wichtig wie der Dresdner
Stadtrat sind, nicht eingebunden werden. Eine neue
Planfeststellung und der Brückenbau können ebenso gut am
Widerstand einzelner Privater oder eines
Naturschutzverbandes scheitern.
Ich komme auf den Ausgangspunkt unseres Interviews zurück:
Wir haben im Augenblick eine glasklare Rechtslage. Damit
haben wir auch einen Handlungsauftrag – und den setzen wir
um.
|